16. September 2010
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Am 4. Oktober um 13 Uhr veranstaltet die Enquete-Kommission eine
öffentliche Anhörung zum Thema Netzneutralität.
Unter dem Titel „Netzneutralität -
Kapazitätsengpässe, Differenzierung,
Netzwerkmanagement“ befragen die Kommissionsmitglieder zehn
externe Sachverständige.
Umstritten: Netzneutralität
Mit
Netzneutralität ist gemeint, dass Daten im Internet neutral
übermittelt werden. Netzneutralität soll
gewährleisten, dass Internet-Zugangsanbieter bei der
Übertragung von Datenpaketen keine Unterscheidung vornehmen
und sie gleichberechtigt übermitteln – unabhängig
davon, von wem und mit welchem Inhalt die Datenpakete verschickt
werden. Kritiker der so verstandenen Netzneutralität
fürchten um ihre Geschäftsmodelle, Befürworter
warnen vor der Behinderung neuer Entwicklungen und
Beschränkungen für Anbieter und Nachfrager von
Internetdienstleistungen.
Vorbereitungen auf die Anhörung
Nach dem
Beschluss für die öffentliche Anhörung in der
Sitzung am Montag, dem 13. September, muss die Anhörung nun
sehr konzentriert und stringent vorbereitet werden. Das betrifft
einerseits die Benennung der Sachverständigen, zum anderen die
Formulierung der Fragen, die ihnen vorgelegt werden. Entsprechend
dem Kräfteverhältnis im Deutschen Bundestag benennt die
CDU/CSU-Fraktion vier Sachverständige, die SPD und die
FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen Die Linke. und
Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen
Sachverständigen. Zudem verständigt sich jede Fraktion
auf fünf Fragen an die Sachverständigen. Diese erhalten
die Fragen vorab und nehmen dann in der Anhörung
persönlich Stellung.
Fragen an die Sachverständigen
Im Forum werden zudem die Fragen der Bürgerinnen und
Bürger gesammelt. Welche Aspekte sind besonders wichtig? Wo
besteht Handlungsbedarf? Auch Fragen des „18
Sachverständigen“, also der Bürger, werden den
Experten der Anhörung vorgelegt.