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16. September 2010

Öffentliche Anhörung Netzneutralität

Am 4. Oktober um 13 Uhr veranstaltet die Enquete-Kommission eine öffentliche Anhörung zum Thema Netzneutralität. Unter dem Titel „Netzneutralität - Kapazitätsengpässe, Differenzierung, Netzwerkmanagement“ befragen die Kommissionsmitglieder zehn externe Sachverständige.

Umstritten: Netzneutralität
Mit Netzneutralität ist gemeint, dass Daten im Internet neutral übermittelt werden. Netzneutralität soll gewährleisten, dass Internet-Zugangsanbieter bei der Übertragung von Datenpaketen keine Unterscheidung vornehmen und sie gleichberechtigt übermitteln – unabhängig davon, von wem und mit welchem Inhalt die Datenpakete verschickt werden. Kritiker der so verstandenen Netzneutralität fürchten um ihre Geschäftsmodelle, Befürworter warnen vor der Behinderung neuer Entwicklungen und Beschränkungen für Anbieter und Nachfrager von Internetdienstleistungen.

Vorbereitungen auf die Anhörung
Nach dem Beschluss für die öffentliche Anhörung in der Sitzung am Montag, dem 13. September, muss die Anhörung nun sehr konzentriert und stringent vorbereitet werden. Das betrifft einerseits die Benennung der Sachverständigen, zum anderen die Formulierung der Fragen, die ihnen vorgelegt werden. Entsprechend dem Kräfteverhältnis im Deutschen Bundestag benennt die CDU/CSU-Fraktion vier Sachverständige, die SPD und die FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen Die Linke. und Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Sachverständigen. Zudem verständigt sich jede Fraktion auf fünf Fragen an die Sachverständigen. Diese erhalten die Fragen vorab und nehmen dann in der Anhörung persönlich Stellung.

Fragen an die Sachverständigen
Im Forum werden zudem die Fragen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt. Welche Aspekte sind besonders wichtig? Wo besteht Handlungsbedarf? Auch Fragen des „18 Sachverständigen“, also der Bürger, werden den Experten der Anhörung vorgelegt.


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www.bundestag.de/internetenquete/Oeffentliche_Anhoerung_Netzneutralitaet/index.jsp

Stand: 16.09.2010