Das Grundgesetz, vom Parlamentarischen Rat seit September 1948 erarbeitet und am 23. Mai 1949 verkündet, war weder der erste noch der letzte Schritt auf dem mühsamen Weg der Deutschen zu "Einigkeit und Recht und Freiheit". Erst 1989/90, mit dem Fall der Berliner Mauer und der Wiederherstellung der staatlichen Einheit, war dieser Anspruch - nach dem Scheitern der ersten parlamentarischen Demokratie und der Teilung Deutschlands als Folge des vom nationalsozialistischen Regime entfesselten 2. Weltkrieges - erfüllt.
Der Wille des deutschen Volkes, "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen" - so die Präambel unseres Grundgesetzes - weist die weiteren Perspektiven der Entwicklung; darin kommen Erfahrungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus zum Ausdruck, die nun seit 60 Jahren die Verfassung und die Politik unseres Landes prägen.
Aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes und der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer will diese kleine verfassungsgeschichtliche Ausstellung des Deutschen Bundestages an die wichtigsten Stationen der Entwicklung der Verfassung unseres Landes, die historischen Umbrüche, Umwege und Irrwege erinnern.
Die Vielzahl von Dokumenten und die Ausstellungen zur deutschen Verfassungsund Parlamentsgeschichte, die im Deutschen Historischen Museum, im Deutschen Dom am Gendarmenmarkt sowie im Bonner Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig zu sehen sind, bieten Gelegenheit zu näherer Beschäftigung mit dem Thema.
Dem Deutschen Historischen Museum danke ich für die Unterstützung bei der Konzeption und Verwirklichung dieser kurzen Geschichte der parlamentarischen Demokratie in Deutschland.
Norbert Lammert, September 2008