Berlin: (hib/JOH/ELA) Die Bundesregierung
will einen Großteil der angekündigten
Entwicklungshilfe-Mittel für Afghanistan zugunsten des Nordens
für die Bereiche ”Gute Regierungsführung“,
Schaffung von Einkommen und Beschäftigung und ländliche
Entwicklung zur Verfügung stellen. Außerdem soll damit
die Energie- und Trinkwasserversorgung verbessert, der Bau von
Schulen und die Lehrerausbildung unterstützt sowie die
afghanische Eigenverantwortung gestärkt werden, schreibt die
Regierung in einer Antwort (
17/969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/725). Insgesamt, erklärt die Regierung,
wolle sie ihr ziviles Engagement in Afghanistan im Bundeshaushalt
2010 von veranschlagten 220,7 Millionen Euro auf 430,7 Millionen
Euro aufstocken und damit nahezu verdoppeln. Dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
sollen zusätzlich 120 Millionen Euro und damit insgesamt 250
Millionen Euro zur Verfügung stehen. Außerdem will die
Bundesregierung die Mittel des Stabilitätspakts Afghanistan im
Einzelplan des Auswärtigen Amtes um 90 Millionen Euro auf
180,7 Millionen Euro erhöhen. Mit den zusätzlichen
Mitteln sollen der Polizeiaufbau intensiviert, schnell wirkende,
flexible Stabilisierungsprojekte in Nord-Afghanistan ausgeweitet
und die Maßnahmen im Bereich Verwaltungs- und Justizaufbau
verstärkt werden. Weitere Mittel seien in den Etats des
Bundesinnenministeriums sowie des Ministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veranschlagt.
Die Bundesregierung stellt klar, sie beabsichtige nicht, der
afghanischen Regierung Budgethilfe zu leisten. Darüber hinaus
stehe noch nicht fest, wie die zusätzlichen Mittel des BMZ auf
Organisationen, Programme, Fonds und Projekte aufgeteilt
würden. Dies sei Gegenstand laufender Planungs- und
Abstimmungsprozesse mit der afghanischen Regierung. Die
Bundesregierung wolle aber erreichen, dass die Programme und
Vorhaben künftig noch stärker den Menschen in den
einzelnen Distrikten zugute kämen, dort ”eine schnelle
und nachhaltige Wirkung entfalten und zu einer Verbesserung der
Lebensbedingungen“ beitragen. Bei Infrastrukturprogrammen
lege sie Wert darauf, dass diese arbeitsintensiv umgesetzt
würden, um vor Ort zugleich Einkommens- und
Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen zu
schaffen.
Den Fragestellern versichert die Regierung, dass alle Vorhaben
der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammenarbeit
gemäß der etablierten Verfahren der Projektfortschritts-
und Ergebniskontrolle geprüft werden. Die
Durchführungsorganisationen legten der Bundesregierung in
regelmäßigen Abständen Berichte über den
Fortgang der Maßnahmen vor. Diese erhielten im Bedarfsfall
auch spezifische Empfehlungen, wie Inhalte und Ansätze
einzelner Vorhaben angepasst werden könnten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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