Regierung: Parlamentarische Mitwirkungsrechte sind
garantiert
Europa/Antwort - 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HIL) Die
parlamentarischen Beteiligungsrechte in der Außenpolitik sind
sowohl auf europäischer Ebene – durch den Vertrag von
Lissabon – als auch auf nationaler Ebene – im Falle
Deutschlands im Grundgesetz – sichergestellt. Das teilt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/1251) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
17/956) mit. Der Haushalt des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) werde Teil des EU-Haushalts sein.
Das Europäische Parlament habe somit volle Haushaltskontrolle.
Durch die Einführung des EAD ändere sich nichts an den
bestehenden innerstaatlichen Mitwirkungsrechten des Bundestages in
außenpoltischen Fragen, schreibt die Regierung weiter. Die
Linksfraktion hatte sich in ihrer Anfrage besorgt
geäußert, dass das Europäische Parlament, der
Deutsche Bundestag und andere nationale Parlamente nicht
ausreichend an der europäischen Außen- und
Sicherheitspolitik beteiligt seien.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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