Geldstrafen sollen innerhalb der EU gegenseitig anerkannt
werden
Recht/Gesetzentwurf - 13.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HIL) Geldstrafen und
Geldbußen sollen bald innerhalb der EU gegenseitig anerkannt
werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (
17/1288) vorgelegt, der der Umsetzung des
Rahmenbeschlusses des Rates Europäischen Union von Anfang 2005
dient. Mit dieser Maßnahme würden bisherige Hindernisse
bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen
behoben und wesentliche Erleichterungen erreicht, schreibt die
Regierung. Den Rahmenbeschluss präge die grundsätzliche
Verpflichtung, eine in einem EU-Mitgliedstaat rechtskräftige
Geldstrafe oder Geldbuße anzuerkennen. Das Verfahren soll
über das Bundesamt für Justiz in Bonn abgewickelt werden.
Zu rechnen ist laut Bundesregierung damit, dass ”nicht
unerhebliche Mehreinnahmen“ der Bußgeldstellen zu
verzeichnen sein werden, da bislang in vielen Fällen auf die
Verhängung eines Bußgeldes – insbesondere bei
Ordnungswidrigen im Straßenverkehr – worden sei, wenn
keine Sicherheitsleistung gestellt werden konnten. Das werde sich
künftig ändern. Gleichzeitig dürfe sich die
Bereitschaft zur Zahlung der Betroffenen erhöhen,
prognostiziert die Regierung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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