Lärmschutzkonzept fällt in die Zuständigkeit des
Eisenbahn-Bundesamtes
Verkehr und Bau/Antwort - 21.04.2010
Berlin: (hib/MIK/LEU) Beim Neubau einer
Werkstatt in Nürnberg durch die DB Regio Bayern haben
gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2009
etwa 30 Wohngebäude ”dem Grunde nach“ Anspruch auf
passiven Schallschutz. Dies erklärt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
17/1353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
17/1061). Allerdings würden bei einigen
Häusern nicht alle Etagen von Richtwertüberschreitungen
betroffen, heißt es weiter. Die DB Regio AG rechnet laut
Antwort mit dem Einbau von 425 Schallschutzfenstern. Für die
Einhaltung des Lärmschutzkonzeptes sei das Eisenbahn-Bundesamt
zuständig. Es sei von der DB AG zugesagt worden, entsprechend
nachzusteuern für den Fall, dass wider Erwarten nach der
Inbetriebnahme der Anlage die Grenzwerte des
Planfeststellungsbeschlusses nicht eingehalten worden seien.
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