Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge
vorgelegt
Recht/Gesetzentwurf - 21.04.2010
Berlin: (hib/BOB/LEU) Die Bundesregierung
hat einen Gesetzentwurf (
17/1394) zur Einführung einer
Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge
vorgelegt. Das Parlament hatte die Regierung dazu aufgefordert. Wie
die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung solle
auch die Musterinformation über das Widerrufsrecht bei
Verbraucherkreditverträgen den Rang eines formellen Gesetztes
erhalten. Daneben solle dem Darlehensgeber ermöglicht werden,
unter engen Voraussetzungen den Beginn der Widerrufsfrist durch das
Nachholen vertraglicher Pflichtangaben auszulösen. Den
Darlehensnehmern, die von den nachgeholten Hinweisen
überrascht werden könnten, würde dadurch eine
Verlängerung der Widerrufsfrist gewährt werden.
Zusätzlich ist in der Initiative festgehalten, dass den
Darlehensnehmern die mit der Nachholung der Pflichtangaben
verbundene rechtliche Folge des Beginns der Widerrufsfrist
ausdrücklich mitgeteilt werden müsse.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
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Stoltenberg, Alexander Weinlein