Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach finanziert das Auswärtige Amt (AA) die Tätigkeit von 1.120 Lehrkräften an den deutschen Schulen im Ausland. Diese würden neben ihrem bisherigen Grundgehalt aus dem inländischen Schuldienst unter anderem eine monatliche Mietzuwendung erhalten. Diese solle die Mehrkosten für die Miete einer angemessenen Wohnung im Ausland ausgleichen. Sie richte sich nach einer im AA für die jeweiligen Schulort festgesetzten pauschalierten Miete.
Bis zum Jahr 1998 habe das AA den Eigenanteil der Lehrkräfte analog den Regelungen für Bundesbedienstete berechnet. Diese würden grundsätzlich 18 Prozent ihrer Inlandsbezüge zu den anerkannten Mietkosten im ausländischen Dienstort beitragen. Für die Auslandsdienstkräfte habe das AA dagegen 1999 Festbeträge eingeführt. Diese seien nicht mehr an die steigenden Grundgehälter der Lehrkräfte angepasst worden. Hierdurch liege der Eigenanteil der Lehrkräfte durchschnittlich etwa 150 Euro monatlich unter denjenigen der Bundesbediensteten. Mietzuwendungen an die Auslandsdienstkräfte seien dementsprechend zu hoch.
Die Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt aus den zu hohen Mietzuwendungen würden jährlich etwa 1,8 Millionen Euro betragen. Die Fortführung der bisherigen Praxis würde zu weiteren finanziellen Nachteilen von etwa 150.000 Euro monatlich führen, so der BRH.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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