Berlin: (hib/AS/AW) Das Atommülllager
Asse ist nach Auskunft der Bundesregierung nach Bergrecht
eingerichtet und bis Ende 2008 auch danach betrieben worden. In
einer Antwort (
17/1386) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen 90 (
17/1265) stellt sie fest, dass es in der 13.
Wahlperiode keine Entscheidung gegeben habe, die Schachtanlage
nicht nach Atomrecht, sondern nach Bergrecht zu behandeln. Die
Regierung bestätigt, dass es am 11. März 1997 ein
Gespräch zwischen Vertretern des BMBF und dem Präsidenten
des für die Asse zuständigen Oberbergamtes gegeben habe.
Bei dem Gespräch seien im Wesentlichen technische Details
für die Erstellung des Schließungskonzepts besprochen
worden, wobei man sich dafür ausgesprochen habe, die Asse auf
Basis des Bergrechts zu schließen.
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