Berlin: (hib/ELA/STO) Die Möglichkeiten für Arbeitgeber, Arbeitsverhältnisse zu befristen, soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke eingeschränkt werden. So solle die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion ( 17/1968), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darüber hinaus müsse die Befristung zur Erprobung wegfallen.
Befristete Arbeitsverhältnisse würden bei Neueinstellungen immer mehr zur Regel, begründet Die Linke ihren Vorstoß. 53 Prozent der Neueinstellungen im Osten und 42 Prozent im Westen erfolgten mit einer Befristung. Unabhängig davon, welchen tatsächlichen Zweck die Unternehmen mit der zeitlichen Befristung verfolgen, bedeute sie für die eingestellten Bewerber ”eine weitere unsichere Zukunftsentwicklung“, heißt es weiter. Nach Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Leiharbeit verlängerten zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse die persönliche Planungsunsicherheit. Die ”ausschließliche Ausrichtung der zeitlichen Befristung an wirtschaftliche Erfordernisse ist nicht akzeptabel und richtet sich gegen die Beschäftigten“, schreibt die Linksfraktion. Darüber hinaus mache ”diese Form der Befristung arbeitsmarktpolitisch überhaupt keinen Sinn“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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