Berlin: (hib/PRG/JOH) Aus Sicht des Bundesregierung wird das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen auf Bundesebene gut umgesetzt. Wie sie in ihrer Antwort ( 17/2036) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1848) schreibt, lägen der Bundesregierung keine substanziellen Beschwerden über unzureichende Maßnahmen vor. Zudem weist die Regierung darauf hin, dass die Anzahl der jugendlichen Raucher seit der im Jahr 2004 ergriffenen Maßnahmen gesunken ist.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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