Berlin: (hib/AST/) Die Sicherheitsbewertung von Kernkraftwerken in Deutschland erfolgt durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2029) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/1875) mit. Als Quellen dienten den Behörden vor allem die Sicherheitsüberprüfungen, die die Betreiber der Kraftwerke den Aufsichtsbehörden vorlegen, schreibt die Regierung. Somit lägen ihr keine vollständige technische Dokumentation der Anlagezustände vor.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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