Berlin: (hib/STO/MPI) Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist laut Bundesregierung derzeit bei einem Bundestagsabgeordneten tätig. Der Beamte sei zu diesem Zweck unter Wegfall der Besoldung beurlaubt worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2265) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 17/1922). Den Sonderurlaub für die laufende und die vorherige Legislaturperiode habe das Bundesinnenministerium gewährt. Während der Dauer der Beurlaubung nehme die betroffene Person keine Tätigkeit für das BfV wahr.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, war in der vergangenen Wahlperiode ein Angehöriger des Bundesnachrichtendienstes (BND) für die CDU/CSU-Fraktion tätig. Er sei hierzu beurlaubt gewesen. ”Während der Dauer der Beurlaubung nahm die betroffene Person keine Tätigkeiten für den BND wahr“, schreibt die Regierung auch zu diesem Fall. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ”beschäftigt und beschäftigte – soweit feststellbar – keine Mitarbeiter, die zugleich ein Arbeitsverhältnis bei Abgeordneten beziehungsweise Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages haben“, heißt es in der Vorlage ferner.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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