Berlin: (hib/AST/MPI) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Minderjährigen das Recht zu geben, sich zu verheiraten. Insofern bedürfe es auch keiner entsprechenden Gesetzesänderung, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 17/2293) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/2046). Die Möglichkeit zur Befreiung vom Ehemündigkeitsalter sei ”zeitgemäÓ und die Eheschließungsfreiheit ein Teil der Grundrechte. Statistiken für Anträge auf die Befreiung vom Ehemündigkeitsalter habe die Regierung keine, da diese vom Statistischen Bundesamt ”nicht gesondert erfasst werden“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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