Berlin: (hib/AST/KTK) Die Bundesregierung hat keine Vereinbarung mit der italienischen Regierung getroffen, die Entschädigungszahlungen an Opfer der NS-Zeit auszusetzen. Dies geht aus ihrer Antwort ( 17/2340) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2105) hervor. Auch gebe es keine gesonderten Kontakte zur italienischen Regierung zum Thema Entschädigung. Das Dekret, das zur Aussetzung des Zwangsvollstreckungsverfahren führte, sei vom italienischen Abgeordnetenhaus erlassen worden und bis zum Jahr 2011 gültig.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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