Berlin: (hib/BOB/MIK) Nach Kenntnis der Bundesregierung befinden sich derzeit zwei Deutsche, die in den USA zum Tode verurteilt worden sind, in Haft. Die beiden Personen seien wegen Tötungsdelikten seit 1989 in Arizona und seit 1987 in Tennessee inhaftiert, berichtet sie in ihrer Antwort ( 17/2830) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2761).
Die beiden Inhaftierten würden konsularisch betreut. Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben außer zwei Hinrichtungen in den USA im Jahre 1999 weltweit keine weiteren Vollstreckungen von Todesurteilen gegen deutsche Staatsangehörige in den letzten 20 Jahren bekannt.
Die Bundesregierung betont erneut, sie lehne die Todesstrafe ab. Sie setze sich daher dafür ein, dass es zu keiner Vollstreckung von Todesurteilen gegen deutsche Staatsangehörige kommt. Sofern nur noch eine Begnadigung die Vollstreckung der Todesstrafe abwenden könne, setzte sich die Bundesregierung ”nachdrücklich“ - auch auf politischer Ebene - für das Gnadengesuch ein.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein