Berlin: (hib/JMM/AW) In den Monaten April bis Juni 2010 hat die Bundeswehr neun Unterstützungsleistungen im Rahmen der Amtshilfe sowie neun sanitätsdienstliche Unterstützungsleistungen im Rahmen protokollarischer Anlässe erbracht. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2846) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/2770). Sofern die Unterstützungsleistung zwischen Bundesbehörden geleistet wird, unterbleibe die Kostenerstattung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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