Berlin: (hib/ELA/JOH) In ihrem Gesetzentwurf zu den neuen Hartz-IV-Regelsätzen werden die Ergebnisse der Leistungsbemessung einschließlich der Abgrenzungen der Referenzgruppen sowie der maßgeblichen Verbrauchspositionen veröffentlicht und begründet. Dies kündigt die Regierung in ihrer Antwort ( 17/2862) auf eine Kleine Anfrage ( 17/2711) der Fraktion Die Linke an. Ferner sehe das parlamentarische Verfahren, das im Herbst bevorsteht, die Beteiligung von Verbänden, Organisationen und Sachverständigen vor, schreibt die Regierung. Sie rechnet mit einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Höhe des menschenwürdigen Existenzminimums, die das Gesetzgebungsverfahren begleiten wird.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Berechnung der Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sowie der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auch zukünftig auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchzuführen, kündigt sie an. Diese Methode zur Berechnung der Leistungen sei vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich akzeptiert worden. Bei der anstehenden Neubemessung auf Basis EVS 2008 würden Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch aus der Referenzgruppe heraus gerechnet, heißt es weiter.
Bei der Festlegung der Höhe des Ansatzes für Arbeitslosengeld II im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2011 seien bereits die in der Kabinettklausur der Bundesregierung beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen, wie die Abschaffung der Beitragszahlung an die Rentenversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld II, die Abschaffung des befristeten Zuschlags nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I sowie die Anrechnung des Elterngeldes auf Arbeitslosengeld II, berücksichtigt worden, heißt es weiter. Außerdem sei der im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 erwartete Rückgang der Bezieher von Arbeitslosengeld II bei der Festlegung des Ansatzes mit einbezogen worden. Die Vorarbeiten zur Neubemessung der Hartz-IV-Leistungshöhe seien noch nicht abgeschlossen; finanzielle Auswirkungen hätten daher bei der Veranschlagung des Ansatzes im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2011 nicht berücksichtigt werden können, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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