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Der Streit über die Atompolitik geht in die nächste Runde. Am Donnerstag, 28.Oktober 2010, wird der Bundestag über die Gesetzesvorlagen der Regierungskoalition zur Novelle des Atomgesetzes abstimmen. Mit diesen will sie bis 2050 etwa 80 Prozent des Stroms aus Öko-Energien erzeugen und hat hierfür Anträge für Änderungen des Atomgesetzes ( 17/3051), ( 17/3052) sowie für die Errichtung eines Energie- und Klimafonds ( 17/3053) und für ein Kernbrennstoff- steuergesetz ( 17/3054) eingebracht.
Außerdem berät der Bundestag über den Antrag der Regierungsfraktionen "Energiekonzept umsetzen - Der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien" ( 17/3050) sowie über den Koalitionsantrag ( 17/3049), der eine regelmäßige Unterrichtung des Bundestages zur Umsetzung des Energiekonzeptes durch die Bundesregierung vorsieht sowie einen alle drei Jahre zu erstellenden Zwischenbericht der Bundesregierung zum Thema.
Die von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingebrachten Anträge für die Änderung des Atomgesetzes ( 17/3051), ( 17/3052) beinhalten zum einen die zusätzliche Gewährung von Rechten zur Elektrizitätsmengenerzeugung einzelner Kernkraftwerke sowie eine befristete Verlängerung der Laufzeiten der vorhandenen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre.
Dies leiste einen Beitrag, um in einem Übergangszeitraum die drei energiepolitischen Ziele Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Deutschland zu verwirklichen, heißt es in dem Entwurf eines elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz.
In dem anderen Entwurf wird vorgeschlagen, dass wieder Enteignungen zum Zwecke der Errichtung von Anlagen zur Lagerung radioaktiver Abfälle möglich sein sollen. Eine Enteignung stelle nach dem Scheitern von Einigungsversuchen die Möglichkeit sicher, dass Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle eingerichtet werden können.
Die von den Koalitionsfraktionen geplante Einführung einer Kernbrennstoffsteuer ( 17/3054) sieht vor, den Verbrauch von Kernbrennstoffen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 zu besteuern. Die Steuer soll jährlich 2,3 Milliarden Euro einbringen und hat den Zweck, die Zusatzgewinne aus den Laufzeitverlängerungen abzuzschöpfen und für den Klima- und Umweltschutz bereitzustellen.
In diesem Zusammenahng haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG) ( 17/3053) vorgelegt, mit dem erneuerbare Energien gefördert werden sollen.
Nach Auslaufen der Kernbrennstoffsteuer ab dem Jahr 2017 sollen sich die Zahlungsverpflichtungen entsprechend den zusätzlichen Strommengen aus der Laufzeitverlängerung und der Entwicklung der Konsumgüter- und Grundlaststrompreise entwickeln, heißt es im Antrag der Regierungsfraktionen.
Beim Streit in der Atomdebatte sorgt vor allem die Frage für Kontroversen, ob bei der angestrebten Verabschiedung des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2011 der Bundesrat einbezogen werden muss. Dort hat die Koalition seit der NRW-Wahl keine Mehrheit mehr. SIe plant, das Gesetz am 26. November lediglich zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Um vor allem die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zu verhindern, hat die SPD beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um das Gesetz noch in diesem Jahr per einstweiliger Anordnung zu stoppen. Auch die Grünen und Die Linke hatten bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt. (jmb)