Haftungsrecht bei nuklearen Katastrophenfällen

Umwelt/Kleine Anfrage - 14.10.2010

Berlin: (hib/AH/AW) Das internationale Haftungsrecht bei nuklearen Katastrophenfällen in Atomkraftwerken ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3156). Die Bundesregierung soll Auskunft über ihre Position für die Entwicklung des internationalen Atomhaftungregimes geben. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Vorsorge für den Fall eines Unfalls in einer französischen Anlage getroffen wurde, da die Haftungssummen dort mit 90 Millionen Euro begrenzt seien und wo Opfer ihre Schadenersatzansprüche einklagen müssten, wenn das Unglück in Ländern auftrete, die nicht die Pariser Konvention unterschrieben haben.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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