Umwandlungsgesetz

Recht/Gesetzentwurf - 13.10.2010

Berlin: (hib/BOB/) Die Verwaltungslasten der in EU ansässigen Unternehmen sollen reduziert werden. Zur Änderung der zu diesem Zweck erlassenen Richtlinien hat die Bundesregierung ein sogenanntes Umwandlungsgesetz ( 17/3122) vorgelegt. Wie es weiter heißt, bezögen die geänderten Richtlinien auf Umwandlung unter Beteiligung von Aktiengesellschaft sowie von Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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