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Rechtsanwalt
Abitur. Jurastudium an der Universität Bonn mit Abschluss 1. Staatsexamen, Referendariat mit Assessor-Examen. Grundwehrdienst (15 Monate).
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht.
Seit 1969 Mitglied der CDU, Mitgliedschaften in der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmervereinigung, in der Mittelstandsvereinigung und der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU. 1984 bis 1999 Ratsmitglied der Stadt Alsdorf, bis 1994 Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion, 1994 bis 1999 Bürgermeister der Stadt Alsdorf, seit 1999 Kreistagsabgeordneter.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Rechtsanwälte Franz Brandt, Peter Capellmann & Peter Tomczak, Alsdorf,
Rechtsanwalt
Anwaltssozietät Brandt & Kollegen, Alsdorf
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".