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Mindestens fünf Prozent der Abgeordneten, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden. Mitglieder des Bundestages, die keiner Partei angehören oder sich keiner Fraktion anschließen, gelten als fraktionslos. Im 17. Deutschen Bundestag wird es voraussichtlich fünf Fraktionengeben.
Nach der Stärke der einzelnen Fraktionen richtet sich die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie der Ausschussvorsitze.