Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Abgeordnete > Biografien > E > Essen, Jörg van
© Jörg van Essen/ Marko Bußmann
Oberstaatsanwalt a. D., Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
Abitur 1966 in Siegen, juristisches Studium 1968 bis 1972, erstes juristisches Staatsexamen 1973, zweites juristisches Staatsexamen 1976. Grundwehrdienst, 1993 Oberst der Reserve.
1976 bis 1985 Staatsanwalt in Münster, Hagen und Dortmund, 1985 bis 1990 Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, 1978 bis 1984 Lehrauftrag "Strafrecht" an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1985 bis 1989 Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften.
Mitglied der FDP seit 1980, Mitglied im Landesvorstand Nordrhein-Westfalen (bis 14.03.2010), Vorsitzender des Bezirksverbandes Westfalen-Süd (1992 - 09.03.2010).
Mitglied des Bundestages seit 1990; seit November 1994 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer.
Zeitschrift "Strategie & Technik"
Report Verlag GmbH, Bonn,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V., Bonn,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e.V., Bonn,
Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Förderkreis Deutsches Heer e.V., Bonn,
Vizepräsident, ehrenamtlich
Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,
Stellv. Vorsitzender des Beirates für Wirtschaftsrecht, ehrenamtlich
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidialrates, ehrenamtlich
Vereinigung Liberaler Männer in Deutschland e.V. (LiMiD), Bonn,
Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage des Mitgliedes des Bundestages.
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".