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© Memet Kilic/ Winfried Reinhard
Rechtsanwalt
Geboren am 24.01.1967 in der Türkei; verheiratet; ein Kind.
1984-1988 Studium an der juristischen Fakultät der Universität Ankara; 1988-1989 Referendariat; Januar 1990 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft von der Rechtsanwaltskammer, Ankara / Türkei; 1990-1992 Besuch des deutschen Sprachkurses beim "Auslandsinstitut", Dortmund; 1991-1992 Juristische Fakultät der Universität Heidelberg, Legum Magister (LL.M); Juni 2004 Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe.
1992-2001 Wissenschaftliche Hilfskraft im Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / Heidelberg; Juni 1998 Sozietät der Anwaltskanzlei Vollrath und Schab in Heidelberg; März 2006 Tätigkeit in eigener Anwaltskanzlei „Anwaltskanzlei Schneider & Kilic“ in Heidelberg.
Gründungsmitglied und Vorsitzender des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates (ehem. Bundesausländerbeirats); Beirat für Fragen der inneren Führung der Bundeswehr; Deutsch-Türkische Juristenvereinigung e.V; Expertenkomitee für Migration des Europarates; 2000-2002 Mitglied im Arbeitskreis gesellschaftlicher Gruppen der Stiftung Haus der Geschichte der BRD; 1998-2008 Mitglied des Rundfunkrates SWR und stv. Programmbeirat der ARD.
1994-2000 Mitgliedschaft des Ausländerbeirats der Stadt Heidelberg; seit 2000 Vorsitzender des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates (ehem. Bundesausländerbeirat); 2004-2009 Mitglied des Gemeinderates der Stadt Heidelberg; seit 1998 Mitglied der Bündnis 90/Die Grünen; 2003-2007 Mitglied des Parteirates der Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg; 2004 Europakandidat; 2005 und 2009 Bundestagskandidat im Wahlkreis Pforzheim/Enz.
Rechtsanwalt,
Anwaltskanzlei Schneider und Kilic, Heidelberg
Rechtsanwalt, Heidelberg
Innere Führung der Bundeswehr, Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, Mainz,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".