Unterausschuss Europarecht
Von den Verfahrensrechten im Strafverfahren bis zur Bekämpfung
von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Der Unterausschuss
Europarecht des Rechtsausschusses berät über die
rechtspolitischen Vorlagen der Europäischen Union und
empfiehlt dem Hauptausschuss die weitere Vorgehensweise. Der
Unterausschuss leistet damit einen wichtigen Beitrag zur
Wahrnehmung der Rechte der nationalen Parlamente auf Ebene der
Europäischen Union, die durch den Vertrag von Lissabon
gestärkt wurden.
Vorsitzender Dr. Patrick Sensburg -
© Prof. Dr. Patrick Ernst Sensburg/Klaus Stoll