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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Drs.
16/990,
16/1179) und Ergänzungen (Drs.
16/3028,
16/3191,
16/5751,
16/6007):
Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den
Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen
Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst
(BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA)
und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden, und wie die politische
Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleitstet wurde.
Dies und die politische Verantwortung dafür soll
bezüglich der im Folgenden konkret benannten
Vorgänge und Fragen geklärt werden:
-
Im Bereich der CIA-Flüge und -Gefängnisse soll
geklärt werden,
- ob in von amerikanischen Stellen (insbesondere der Central
Intelligence Agency - CIA) veranlassten Flügen
Terrorverdächtige im Rahmen möglicher Verschleppungen
über deutsches Staatsgebiet transportiert wurden oder
Derartiges zumindest nicht ausgeschlossen werden kann,
- ob und ggf. seit wann die Bundesregierung welche Erkenntnisse
über derartige Gefangenentransporte hatte,
- ob die von der Bundesregierung vorgenommenen Feststellungen in
dem Bericht der Bundesregierung vom 23. Februar 2006
zutreffen,
- welche Maßnahmen die Bundesregierung getroffen hat, um
etwaige Vorgänge – beispielsweise durch den Einsatz
des BfV im Rahmen seiner gesetzlich normierten Aufgaben – zu
überwachen, aufzuklären, und ggf. abzustellen und warum
Derartiges ggf. unterblieben ist und wer hierfür die
Verantwortung trägt,
- welche geeigneten Maßnahmen die Bundesregierung
gegebenenfalls ergriffen hat, um derartige Flüge
zukünftig zu verhindern,
- ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über
CIA-Gefängnisse in Europa hat und wie diese ggf. verifiziert
worden sind,
7. welche Tätigkeit der Bundesregierung es ggf. gegeben
hat, um auf eine Beendigung des Betriebes derartiger
Gefängnisse hinzuwirken,
-
Der Ausschuss soll weiterhin klären,
- ob Stellen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung
solche der Länder Informationen über Khaled
El-Masri an ausländische Stellen geliefert haben,
- ob diese Informationen gegebenenfalls zur Entführung des
Khaled El-Masri beigetragen haben,
- welche Informationen der deutsche diplomatische Dienst in
Mazedonien über die Verschleppung Khaled El-Masris hatte,
- ob und welche Informationen zum Fall der Verschleppung des
deutschen Staatsangehörigen Khaled El-Masri durch die
US-Stellen der damalige Bundesminister des Innern Otto Schily
– nach der Unterredung zu Pfingsten 2004 – in einem
weiteren Gespräch mit US-Botschafter Daniel Coats und
anderen US-Stellen, etwa mit US-Minister John Ashcroft und dem
damaligen CIA-Chef, erhalten hatte und warum diese nicht für
die Ermittlungen in Deutschland verwertet und nicht weitergegeben
wurden,
- ob deutsche Staatsangehörige und deutsche Stellen an der
Vernehmung von Khaled El-Masri beteiligt waren und wer die
von Khaled El-Masri als Deutscher bezeichnete Person
„Sam“ ist, die kurz vor der Freilassung bei den
Vernehmungen in Kabul anwesend war und Khaled El-Masri auf
dem Rückflug nach Mazedonien begleitet hat,
- wie sich die Bundesregierung in „gebotener Weise“
auf diplomatischer, nachrichtendienstlicher und
bundespolizeilicher Ebene bemüht hat, die Vorgänge
aufzuklären.
-
Der Ausschuss soll ferner folgende Fragen klären:
- ob und ggf. zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen
Grundlage Bundesbehörden Reisedaten im Fall M. H. Z. an
US-amerikanische, niederländische und marokkanische
Stellen, im Fall D. und S. an die libanesischen Stellen und im Fall
M. K. an US-amerikanische oder pakistanische Stellen weitergegeben
haben,
- welche Konsequenzen aus den Vernehmungen/Befragungen, die nach
vorangegangener Folter oder unter folterähnlichen
Umständen durchgeführt worden sein sollen, gezogen worden
und noch zu ziehen sind,
- wie sicherzustellen ist, dass die Sachleitungsbefugnis des
Generalbundesanwaltes nicht unterlaufen wird,
welche Vorkehrungen zu treffen sind, durch die verhindert werden
kann, dass in Zukunft Angehörige des BND, BKA oder andere
Stellen des Bundes solche Befragungen durchführen.
-
Der Untersuchungsausschuss soll schließlich
klären,
- wer den Auftrag zum Einsatz von zwei BND-Mitarbeitern in Bagdad
erteilt und welche Regierungsstellen in die Entscheidungsfindung
über die Einsätze eingebunden waren,
- ob und inwieweit über die in dem Bericht der
Bundesregierung aufgeführten Informationen hinaus weitere
– insbesondere ein neuer militärischer Plan über
die Verteidigung Bagdads – vom BND vor Beginn und
während des Irak-Krieges aus dem Irak an die Zentrale gegeben
wurden und an US-Dienststellen gelangt sind, die für die
US-Kriegsführung von Bedeutung sein konnten oder sogar
tatsächlich dafür eingesetzt wurden,
- ob und inwieweit die in der Bundestagsdrucksache
16/800, S. 20, genannten Objekte, die von
BND-Mitarbeitern in Bagdad gemeldet und die an US-Stellen
weitergegeben wurden, zutreffend wiedergegeben und bewertet
sind,
- Anfragen welchen Inhalts von US-Stellen an den BND ab Beginn
des Jahres 2003 gestellt wurden, wie auf die Anfragen seitens des
BND reagiert wurde, ob die Anfragen an die BND-Mitarbeiter nach
Bagdad weitergegeben worden sind und ob und wie darauf geantwortet
wurde,
- was mit US-Stellen über die Aufgaben der BND-Mitarbeiter
in Bagdad besprochen und vereinbart worden ist und warum das
Vereinbarte nicht schriftlich festgehalten wurde,
- warum die Aufträge und Weisungen der Bundesregierung,
insbesondere die Beschränkungen, für das, was die
BND-Mitarbeiter aus Bagdad berichten sollten und was an die
US-Stellen weitergegeben werden durfte und was nicht, nicht
schriftlich niedergelegt worden sind und welche Vorkehrungen
für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der
Beschränkungen der Weitergabe getroffen worden sind,
- ob und ggf. welche Informationen von BND-Mitarbeitern aus dem
Irak, die über die Beschränkungen der Weitergabe von
Informationen an US-Stellen nicht informiert waren, telephonisch
oder schriftlich an US-Stellen gelangt sind,
- ob Mitglieder oder Amtsträger der Bundesregierung oder
ihre Vorgänger sowie nachgeordnete Amtsträger die
Informationsweitergabe an US-Stellen und deren konkrete
Einzelheiten gekannt, gebilligt, angeordnet oder
unterstützt haben und ob Mitglieder der Bundesregierung
nach den Presseberichten ab Anfang Januar 2006 den Deutschen
Bundestag und die Öffentlichkeit darüber zutreffend
informiert haben,
- ob nach der weiteren Aufklärung die Bewertung der
Aktivitäten des BND während des Irak-Krieges im Bericht
der Bundesregierung zutreffend ist,
- wie die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums
durch die Bundesregierung zeitnah erfolgte, ob gegebenenfalls
darauf verzichtet wurde und, wenn ja, aus welchen
Gründen.
-
Schließlich soll der Ausschuss
- klären, ob und inwieweit durch Handlungen aus den
Abschnitten I bis IV gegen Richtlinien oder Weisungen der
Bundesregierung, gegen Amts- oder Dienstpflichten oder gegen
deutsches Recht oder internationales Recht verstoßen
wurde,
- Empfehlungen abgeben, welche rechtlichen und tatsächlichen
Konsequenzen gezogen werden müssen, um die Rechtsstaatlichkeit
der Terrorismusbekämpfung zu wahren und die Kontrolle der
Nachrichtendienste zu verbessern, um Fehlentwicklungen verhindern
zu können.
Erste Ergänzung durch Annahme der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung (Drs.
16/3191):
Der Untersuchungsauftrag wurde wie folgt ergänzt:
1. Abschnitt I. wird wie folgt geändert:
- Die Überschrift zu Abschnitt I. wird wie folgt
gefasst:
„I. Im Bereich der CIA-Flüge und der von
US-amerikanischen Stellen unterhaltenen
(Geheim-)Gefängnisse für Terrorverdächtige soll
geklärt werden,“.
- Abschnitt I. Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
„6. Ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse die
Bundesregierung über von US-amerikanischen Stellen betriebene
(Geheim-)Gefängnisse für Terrorverdächtige in Europa
und anderenorts besitzt, in die Terrorverdächtige über
deutsches Staatsgebiet transportiert worden sind, und wie diese
Erkenntnisse gegebenenfalls verifiziert worden sind,“.
2. In Abschnitt III. werden nach Nummer 4 die folgenden Nummern
5 und 6 angefügt:
- welche Bemühungen im Fall M. K. von der Bundesregierung
unternommen wurden, um M. K. Hilfe zu leisten und seine Freilassung
zu erreichen. Insbesondere soll geklärt werden, ob und welche
Angebote US-amerikanischer Stellen es für seine Freilassung
gegeben hat, ob sie von deutscher Seite abgelehnt wurden oder
ungenutzt blieben; wenn ja, aus welchen Gründen. Geklärt
werden soll in diesem Zusammenhang, welche deutschen Stellen des
Bundes an einer solchen Entscheidung beteiligt waren und wer die
Verantwortung dafür trägt,
- inwieweit die Bundesregierung Kenntnisse von den Umständen
hat, die zu den Inhaftierungen von M. H. Z. sowie D. und S.
geführt hatten, und was die Bundesregierung unternommen hat,
um im jeweiligen Fall der inhaftierten Person Hilfe zu leisten und
deren Freilassung zu erwirken, oder ob und wann es Chancen für
eine Freilassung gab, und warum gegebenenfalls solche Chancen
für eine Freilassung nicht genutzt worden sind.“
3. Abschnitt V. wird wie folgt gefasst:
„V. Der Ausschuss soll bezüglich der im Bericht vom
26. Mai 2006 des vom Parlamentarischen Kontrollgremium beauftragten
Sachverständigen, VRiBGH a. D. Dr. Gerhard Schäfer,
untersuchten Sachverhalte klären,
- wer wann innerhalb des Bundeskanzleramtes und der Leitungsebene
des Bundesnachrichtendienstes (Präsidenten,
Vizepräsidenten und Abteilungsleiter) Kenntnis davon hatte,
dass der Bundesnachrichtendienst
- Journalisten überwacht und ausgeforscht hat bzw.
überwachen und ausforschen ließ,
- hierzu mit Journalisten zusammengearbeitet und diese für
die Lieferung von Informationen finanziell oder auf andere Weise
vergütet hat sowie entsprechende Berichte von Journalisten an
den Bundesnachrichtendienst initiiert und entgegengenommen
hat,
- Einfluss auf die Medienberichterstattung genommen hat, indem er
beispielsweise Berichte initiiert oder inhaltlich beeinflusst hat,
oder warum gegebenenfalls keine zeitnahe Kenntnis erlangt
wurde;
- ob der Bundesnachrichtendienst möglicherweise im
Zusammenhang mit den unter Nummer 1 erwähnten Vorgängen
auch gegenüber Bundestagsabgeordneten wie unter Nummer 1
beschrieben verfahren ist, und wenn ja, wer wann innerhalb des
Bundeskanzleramtes und auf der Leitungsebene des
Bundesnachrichtendienstes Kenntnis davon hatte oder warum
gegebenenfalls keine zeitnahe Kenntnis erlangt wurde;
- wer wann im Bundeskanzleramt und im Bundesnachrichtendienst
welche Anordnungen hinsichtlich der unter den Nummern 1 und 2
genannten Vorgänge getroffen hat und wer dafür die
politische Verantwortung trägt;
- wie die interne Kontrolle diesbezüglich durch die
Leitungsebene im Bundesnachrichtendienst ausgestaltet ist;
- welche Richtlinien, Weisungen und Anordnungen der Leitungsebene
im Bundesnachrichtendienst allgemein bezüglich dieser
Vorgänge bestanden oder weshalb solche gegebenenfalls
fehlten;
- welche Maßnahmen, insbesondere zur Ausforschung und
Überwachung, der Bundesnachrichtendienst hinsichtlich der
unter den Nummern 1 und 2 genannten Vorgänge ergriffen
hat;
- wie die Bundesregierung ihre Aufsicht über den
Bundesnachrichtendienst in Bezug auf die unter den Nummern 1 und 2
genannten Vorgänge ausgeübt hat, und wer die politische
Verantwortung für mögliche Missstände in diesem
Bereich trägt;
- wie die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über diese
Vorgänge unterrichtete und inwieweit sowie weshalb
gegebenenfalls darauf verzichtet wurde.“
4. Der bisherige Abschnitt V. wird zu Abschnitt VI. und wie
folgt gefasst:
„VI. Schließlich soll der Ausschuss klären,
- ob und inwieweit durch Handlungen aus den Abschnitten I. bis V.
gegen Richtlinien oder Weisungen der Bundesregierung, gegen Amts-
oder Dienstpflichten oder gegen deutsches Recht oder
internationales Recht verstoßen wurde;
- Empfehlungen abgeben, welche rechtlichen und tatsächlichen
Konsequenzen gezogen werden müssen, um die Rechtsstaatlichkeit
der Terrorismusbekämpfung, die Rechte von
Bundestagsabgeordneten (vgl. V.2) in Bezug auf die Tätigkeit
des Bundesnachrichtendienstes sowie die grundrechtlich
geschützte Pressefreiheit zu wahren und die Kontrolle der
Nachrichtendienste zu verbessern, um Fehlentwicklungen verhindern
zu können;
- klären, wie sichergestellt ist bzw. sichergestellt wird,
dass künftig eine Wiederholung von rechtswidrigen
Überwachungen von Journalisten und Bundestagsabgeordneten
(vgl. V.2) durch den Bundesnachrichtendienst ausgeschlossen
ist.“
Zweite Ergänzung durch die Annahme der
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung (Drs.
16/6007):
Einfügung eines Abschnitts Ia. mit folgendem Wortlaut:
„Ia. Der Ausschuss soll weiterhin klären,
- ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über das
der Festnahme folgende Schicksal des Abdel H. Khafagy
sowie weiterer Personen hatte, die deutsche Staatsbürger waren
oder zum Zeitpunkt der Festnahme einen legalen Aufenthaltsstatus in
Deutschland hatten und die nach dem 11. September 2001 im Camp
Eagle Base oder anderen von US-amerikanischen Stellen genutzten
Gefängnissen in Bosnien-Herzegowina unter Terrorverdacht
festgehalten wurden,
- ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über eine
eventuelle Beteiligung von Mitarbeitern von Bundesbehörden an
der Inhaftierung, Vernehmung und Behandlung von Gefangenen hatte,
die nach dem 11. September 2001 im Camp Eagle Base oder anderen von
US-amerikanischen Stellen genutzten Gefängnissen in
Bosnien-Herzegowina unter Terrorverdacht festgehalten wurden,
- ob und in welcher Weise Angehörige und
Rechtsbeistände der unter 1. genannten Personen durch Stellen
des Bundes informiert wurden und ob Hilfe geleistet wurde und
gegebenenfalls warum nicht.“
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem
Antrag der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
DIE LINKE. (Drs.
16/12480,
16/12690):
Der Untersuchungsausschuss soll dabei insbesondere auch
klären,
- ob die Strukturen (insbesondere die Kommunikationswege)
zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen
Bundesbank und der BaFin von Anfang des Jahres 2007 bis Oktober
2008 geeignet waren, adäquate staatliche Reaktionen auf
systemische Risiken bei der HRE angemessen und unverzüglich
sicherzustellen,
- ob, inwieweit und seit wann die Bundesregierung, insbesondere
der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, über
die Liquiditätsprobleme der HRE informiert war und damit
zusammenhängend,
- seit wann und inwieweit das Bundesministerium der Finanzen von
der BaFin und der Deutschen Bundesbank über den potentiell
nicht am Markt zu deckenden Refinanzierungsbedarf der HRE bzw.
ihrer Töchter unterrichtet war, den die BaFin durch eigene
oder von der Deutschen Bundesbank durchgeführte Prüfungen
festgestellt hat,
- wem im Bundesministerium der Finanzen (Zwischen-)Berichte der
BaFin mit welchem Inhalt über die Prüfung der HRE und
ihrer Töchter wann bekannt geworden sind,
- wie hoch der potentiell nicht am Markt zu deckende
Refinanzierungsbedarf der HRE darin beziffert worden ist und welche
Fakten über einen möglichen weiteren
Stabilisierungsbedarf der HRE der Bundesregierung und den
Aufsichtsbehörden zu welchem Zeitpunkt bekannt geworden
sind,
- welche Risiken die öffentliche Hand im Zusammenhang mit
der HRE durch die bisher beschlossenen Maßnahmen eingegangen
ist sowie welche Zielsetzungen und Motive bei den handelnden
Personen hinsichtlich des dadurch vermiedenen voraussichtlichen
volkswirtschaftlichen Schadens vorlagen,
- ob Ansprüche aus der Abspaltung der HRE von der Hypo
Vereinsbank (vgl. dazu den Börsenzulassungsprospekt der Hypo
Real Estate Group für die künftige Hypo Real Estate
Holding AG vom 19. September 2003, S. 15 ff.) am 28. September 2008
verjährt sind und gegebenenfalls seit wann dies der
Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium der Finanzen,
bekannt ist,
- ob und inwieweit die drohende Verjährung von
Ansprüchen gegen die an der Abspaltung beteiligten
Rechtsträger oder Dritte bei der Vorbereitung und
Durchführung der Verhandlungen zwischen dem Bundesminister der
Finanzen, Peer Steinbrück, den Präsidenten der
Deutschen Bundesbank und der BaFin und Vertretern des privaten
Bankensektors über das Rettungspaket vom 29. September/5.
Oktober 2008 eine Rolle gespielt hat,
- welche Personen neben Beschäftigten des Bundesministeriums
der Finanzen bei der Vorbereitung und Durchführung der
Verhandlungen teilgenommen haben und welche Ergebnisse mit diesen
ausgehandelt wurden,
- was im Rahmen der Vorbereitung der Bürgschaftszusagen vom
29. September und 5. Oktober 2008 unternommen wurde, um auf eine
Frist wahrende Geltendmachung etwaiger Ansprüche
gegenüber den an der Abspaltung beteiligten Rechtsträgern
oder Dritten hinzuwirken,
- welche Gründe zu den Äußerungen der
Leitungsebene des Bundesministeriums der Finanzen geführt
haben, man wolle die HRE abwickeln, und welche Folgen derartige
Äußerungen für die HRE und ihre
Refinanzierungsbedingungen gehabt haben,
- in Bezug auf die Einbeziehung von Finanzholdings in die
staatliche Finanzaufsicht,
- welchen Inhalts die Gespräche zwischen dem
Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Justiz,
der BaFin und der Deutschen Bundesbank über die
Vorschläge zur Beaufsichtigung von Finanzholdinggesellschaften
Mitte 2007 waren und ob die HRE Gegenstand dieser Gespräche
war,
- inwieweit und ggf. wann die Leitung des Bundesministeriums der
Finanzen, des Bundesministeriums der Justiz, der Bafin und der
Deutschen Bundesbank mit diesem Sachverhalt befasst worden
sind,
- wann mit der Erarbeitung der dafür erforderlichen
Rechtsgrundlagen begonnen worden ist und weshalb diese nicht vor
2008 abgeschlossen werden konnten,
- ob durch eine frühere Einbeziehung von Finanzholdings in
die Bankenaufsicht die Schieflage der HRE hätte vermieden
werden können,
- in Bezug auf die Entstehung der HRE durch die Abspaltung von
der Hypo Vereinsbank (HVB) im Jahr 2003,
- ob es im Vorfeld der Abspaltung bereits Beanstandungen der
betroffenen Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter
durch die staatliche Finanzaufsicht gegeben hat,
- worauf sich diese Beanstandungen gegebenenfalls im Einzelnen
bezogen,
- ob und wann das Bundesministerium der Finanzen seinerzeit
über solche Beanstandungen unterrichtet worden ist.
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (BT-Drs.
17/888(neu),
17/1250):
Der Untersuchungsausschuss soll, ausgehend von der mit
Kabinettbeschluss vom 13. Juli 1983 getroffenen zentralen
Lenkungsentscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach
einem Endlager für radioaktive Abfälle aus der
friedlichen Nutzung der Kernenergie auf die untertägige
Erkundung des Standorts Gorleben zu beschränken und keine
alternativen Standorte zu prüfen, klären,
- auf Grundlage welcher Gutachten, Expertisen oder sonstiger
Informationen und Empfehlungen die Entscheidung vom 13. Juli 1983
aus welchen Beweggründen getroffen wurde und wer an der
Entscheidungsvorbereitung beteiligt war,
- ob bei der Entscheidung der damals aktuelle Stand von
Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde,
- ob es hinsichtlich dieser Entscheidung politische
Vorfestlegungen oder Vorgaben bezüglich des Standorts Gorleben
als Endlager gab, und falls ja, welches die Gründe
hierfür waren,
- ob es durch Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung
oder von dritter Seite Bemühungen gab, den Inhalt von rechts-
oder naturwissenschaftlichen Expertisen, Gutachten oder
Empfehlungen in diesem Zusammenhang zu beeinflussen oder ob
vorhandene Expertisen ungenügend berücksichtigt oder
zurückgehalten worden sind,
- ob Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung im
Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 gegenüber
dem Parlament, der Öffentlichkeit oder dritten Stellen
Informationen vorenthalten oder unvollständige oder falsche
Angaben gemacht haben,
- welche rechtlichen, tatsächlichen und politischen
Konsequenzen aus den in diesem Untersuchungsverfahren gewonnenen
Erkenntnissen für den Standort Gorleben und die
zukünftige Suche nach einem Endlagerstandort zu ziehen
sind.
Der Untersuchungsausschuss soll dabei auch folgende Fragen
klären:
- Wer hat wann auf Bundesebene die Entscheidung für Salz als
Wirtsgestein zur Einlagerung radioaktiver Abfälle
getroffen?
- Welche Äußerungen, Stellungnahmen, Gutachten,
Empfehlungen oder sonstige Informationen von Behörden oder
dritten Stellen lagen der Bundesregierung hierzu vor?
- Auf welcher Informationsgrundlage wurde der von der
Landesregierung Niedersachsen benannte Standort Gorleben durch den
Bund akzeptiert?
- Inwiefern wurde sichergestellt, dass dabei der damals aktuelle
Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde?
- Wurde hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachweises für
den Standort Gorleben auf Daten für den damals unter
DDR-Gebiet liegenden Teil der geologischen Formation verzichtet,
und falls ja, aus welchem Grund, und mit welcher Berechtigung?
- Spielten sonstige Kriterien bei der Auswahl des Standorts
Gorleben gegebenenfalls eine Rolle und falls ja, welche waren
dies?
- Wurden die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger
veröffentlichten „Sicherheitskriterien für die
Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“
unabhängig von konkreten Standorten und ausschließlich
auf der Grundlage des damals aktuellen Stands von Wissenschaft und
Technik entwickelt oder orientierten sie sich ganz oder teilweise
an den Standortbedingungen in Gorleben, um die Standortwahl
Gorleben dadurch gegebenenfalls zu untermauern?
- Welche Standorte waren bis zur Entscheidung der Bundesregierung
vom 13. Juli 1983 als untersuchungswürdige Alternativen zu
Gorleben in der Diskussion und aus welchen Gründen und wann
wurde jeweils entschieden, diese alternativen Standorte nicht
weiter zu erkunden?
- Wurde die Entscheidung auf Bundesebene zur
ausschließlichen untertägigen Erkundung des Standorts
Gorleben aufgrund bestimmter Kriterien getroffen und falls ja, wo
sind diese Kriterien festgehalten und wann wurden sie von wem
entwickelt?
- Inwiefern wurde sichergestellt, dass bei dieser Entscheidung
zur ausschließlichen Erkundung des Standortes Gorleben der
aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde
und die Voraussetzungen für eine untertägige Erkundung
des Standorts Gorleben erfüllt waren?
- Welche Äußerungen, Stellungnahmen oder Empfehlungen
von Behörden oder anderen Einrichtungen, die sich mit der
Erkundung von alternativen Standorten auseinandersetzten, lagen der
Bundesregierung zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses vor oder
hätten ihr vorliegen müssen? Hatte die Bundesregierung
Kenntnis von entsprechenden Stellungnahmen bei der Landesregierung
Niedersachsen, oder hätte sie hiervon Kenntnis haben
können oder müssen?
- Wer hat im Bereich der Bundesregierung, in der Landesregierung
Niedersachsen und den ihr zugeordneten Behörden oder von
dritter Seite an der Entscheidungsfindung auf Bundesebene direkt
oder indirekt mitgewirkt oder Bemühungen unternommen, auf die
Entscheidung einzuwirken? In welcher Art und Weise erfolgte dies
jeweils?
- Welche schriftlichen Unterlagen (Gutachten, Expertisen,
Vorentwürfe, Exposés, Vermerke o. Ä.) lagen den
Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregierung im Vorfeld der
Entscheidung vom 13. Juli 1983 vor? Von wem wurden diese Unterlagen
jeweils wann und mit welchen Maßgaben oder Vorgaben in
Auftrag gegeben? Gab es Bemühungen von Mitgliedern oder
Mitarbeitern der Bundesregierung oder von dritter Seite, auf deren
Inhalte Einfluss zu nehmen, und welche Folgen hatten diese
Bemühungen gegebenenfalls? Welche Äußerungen bzw.
Stellungnahmen von Mitgliedern oder Mitarbeitern der
Bundesregierung gab es gegebenenfalls zu diesen Unterlagen?
- Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung in Bezug auf die
bereits seit den 1960er-Jahren untersuchte so genannte
„Gorleben-Rinne“ vor, wonach die Ton-Deckschicht
über dem Salzstock von einer Rinne durchzogen sei, durch die
stetig Grundwasser fließe, wodurch die Gefahr bestehe, dass
bei einer Atommüll-Einlagerung radioaktiv belastete Lauge ins
Grundwasser dringen könne (vgl. etwa: Frankfurter Rundschau
vom 22. September 2009)? Wie wurde mit diesen Erkenntnissen im
weiteren Verlauf gegebenenfalls umgegangen?
- Wurde von der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung am 13. Juli 1983 oder im Verlauf der Erkundung
entschieden, gebilligt, toleriert, ignoriert oder fahrlässig
verkannt, dass die auf der Grundlage der getroffenen Entscheidung
vorzunehmenden Baumaßnahmen in Gorleben eventuell nicht nur
für die reine Erkundung ausgelegt, sondern so
angelegt sein sollten, dass der Bau für den industriellen
Betrieb als Endlager genutzt werden könne (vgl. dazu etwa:
Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009)? Sollte also
unabhängig von tatsächlichen Erkundungsergebnissen ein
späteres Endlager vorbereitet oder ein verdecktes Endlager
errichtet werden? Sollte ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des
Endlagers umgangen werden? Sollten dadurch letztlich Fakten
geschaffen werden, die es später erschweren sollten, von einer
Nutzung des Standorts Gorleben als Endlager wieder Abstand zu
nehmen? Welche Zusatzkosten wurden dadurch gegebenenfalls
verursacht?
- Gab es Bemühungen der Atomwirtschaft oder ihr
nahestehender Institutionen oder Personen, Einfluss auf die
Entscheidungsfindung der Bundesregierung oder weiterer am Verfahren
beteiligter Stellen oder Personen auszuüben, und welche Folgen
hatten diese gegebenenfalls, insbesondere hinsichtlich
möglicher Interessenkonflikte?
- Gab es insbesondere im Vorfeld der Entscheidung vom 13. Juli
1983 Kontakte bzw. Absprachen von an der Entscheidungsfindung
direkt oder indirekt beteiligten Personen mit Vertretern der
Energieversorgungsunternehmen oder anderer direkt oder indirekt an
der Erkundung beteiligter Unternehmen bezüglich der Festlegung
auf den Standort Gorleben und dessen weitere Erkundung?
- Hat es in diesem Zusammenhang einen Wechsel von Personen aus
öffentlichen Stellen des Bundes, der Landesregierung
Niedersachsen, soweit diese Personen an der Entscheidung des Bundes
unmittelbar mitgewirkt haben, sowie den jeweils zugeordneten
Behörden zu Unternehmen der Energiewirtschaft, die mit der
nuklearen Stromerzeugung oder der Entsorgung des dabei anfallenden
radioaktiven Abfalls befasst waren, gegeben oder haben Wechsel in
umgekehrter Reihenfolge stattgefunden?
- Welche fachlichen und/oder politischen Gründe waren
letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der
Bundesregierung vom 13. Juli 1983?
- Gab es Bemühungen der beteiligten Bundeseinrichtungen,
eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden, und falls
ja, welche waren dies und aus welchen Beweggründen erfolgten
sie?
- Wurde bei der untertägigen Erkundung auch deshalb
Bergrecht und nicht Atomrecht zu Grunde gelegt, um ein
atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit der damit
verbundenen Beteiligung der Öffentlichkeit zu umgehen?
- Welche Finanzmittel wurden seitens des Bundes oder durch
Unternehmen und Verbände wann, von wem und auf welcher Basis
in die Region Gorleben transferiert, und sollten diese dazu dienen,
die Akzeptanz des geplanten Endlagers bei den Bürgerinnen und
Bürgern zu erhöhen?
- Hat die Bundesregierung dem Parlament, der Öffentlichkeit
oder sonstigen Stellen im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13.
Juli 1983 Informationen und Erkenntnisse vorenthalten?
- Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber
dem Parlament, der Öffentlichkeit oder sonstigen Stellen oder
im Rahmen von Gerichtsverfahren unvollständige oder falsche
Angaben gemacht?
- Wurden in den Jahren 1997/1998 Änderungen am
ursprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkonzept z. B. wegen
fehlender Salzrechte vorgenommen?
- Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den durch den
Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnissen – im Hinblick
auf beteiligte Personen und Institutionen bzw. Behörden,
– im Hinblick auf die Zukunft des Standorts Gorleben und die
künftige Suche nach einem geeigneten Endlager für
hochradioaktive Abfälle, insbesondere unter
Berücksichtigung des internationalen Stands von Wissenschaft
und Technik sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit?
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