Verfassungsorgane

Recht/Antwort - 16.12.2010

Berlin: (hib/BOB/MIK) Die Bundesregierung bewertet Maßnahmen, Verfahrensweisen und Entscheidungen anderer Verfassungsorgane, die die Befugnisse der Bundesregierung nicht berühren, grundsätzlich nicht. Dies macht sie in ihrer Antwort ( 17/4073) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 17/3579) deutlich. Das gelte auch in Bezug auf Fragen nach der Verwaltungspraxis der Aktenführung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich auch für die von den Fragenstellern angesprochene Einstufung von Vorgängen als Verschlusssache oder für die Einschätzung, ob Akten noch für die Erfüllung der eigenen Aufgaben des Verfassungsorgans benötigt würden, da dies offensichtlich nicht den Kompetenzbereich der Bundesregierung berührt.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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