Die Linke: Berufsbildungsgesetz vollumfänglich auf Praktikanten erweitern

Bildung und Forschung/Antrag - 16.12.2010

Berlin: (hib/TYH/AW) Die Fraktion Die Linke setzt sich dafür ein, den Missbrauch von Praktika gesetzlich zu stoppen. In einem Antrag ( 17/4186), der am Donnerstagabend im Plenum beraten wird, fordert sie die Bundesregierung auf, das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu novellieren. Der Geltungsbereich des BBiG soll laut Antrag vollumfänglich auf Praktikanten erweitert werden. Unter anderem müsse eine angemessene Vergütung darin verankert werden, schreiben die Abgeordneten. Bei Praktikanten, die noch in der Ausbildung sind, dürfe die Vergütung nicht unter 300 Euro monatlich liegen. Praktika nach einem Berufs- oder Studienabschluss sollen nach Willen der Fraktion tariflich vergütet werden, ”mindestens aber einen gesetzlichen Mindestlohn erhalten, der zum 1. Mai 2013 mindestens zehn Euro pro Stunde betragen muss“. Die Fraktion fordert weiter, die Praktikumsdauer auf drei Monate zu begrenzen.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein