Ernst Burgbacher, FDP

Oberstudienrat a. D.

Wahlkreis 285 Rottweil - Tuttlingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 28. Mai 1949 in Trossingen, Kreis Tuttlingen; evangelisch; verheiratet, zwei Kinder.

Gymnasium in Trossingen, 1968 Abitur. 1968 bis 1974 Studium der Mathematik und Politikwissenschaft an den Universitäten Tübingen und Freiburg, 1974 wissenschaftliche Prüfung, 1975 pädagogische Prüfung.

1975 bis 1998 Lehrer am Gymnasium am Deutenberg, Villingen-Schwenningen, Oberstudienrat.

1969 Eintritt in die FDP, 1989 bis 2001 Vorsitzender des Landesfachausschusses Europapolitik der FDP, seit 1989 Vorsitzender des FDP-Kreisverbandes Tuttlingen, seit 1992 Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Südbaden, seit 1993 Mitglied des Landesvorstandes und seit Juli 2004 stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Baden-Württemberg. 1996 bis 2006 Mitglied des Kreistages des Landkreises Tuttlingen.

Mitglied des Bundestages seit 1998; Oktober 2002 bis Oktober 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion.


Kontakt

Ernst Burgbacher, MdB
FDP

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin,

Parlamentarischer Staatssekretär, monatlich, Stufe 3

3. Funktionen in Unternehmen

DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln,

Mitglied des Aufsichtsrates

Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW), Mannheim,

Mitglied des Aufsichtsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V., Trossingen,

Präsident, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

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