Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 1. Bundestagswahlen > 1.1 Wahlgesetze und Wahlrechtsregelungen
Stand: 31.3.2010
Für die erste und zweite Bundestagswahl 1949 und 1953 wurden eigene Wahlgesetze verabschiedet (BGBl. 1949 S. 21 und 25 sowie BGBl. I 1953 S. 470). Das Bundeswahlgesetz vom 7. Mai 1956 (BGBl. I S. 383) galt erstmals nicht nur für eine einzige Wahl, sondern für die Bundestagswahlen allgemein. Es knüpft an das Bundeswahlgesetz von 1953 an und wurde bis zur 11. Wahlperiode insbesondere durch zehn Gesetze zur Änderung des Bundeswahlgesetzes geändert. Nachfolgend sind die Gesetzesregelungen für die Bundestagswahl 1990 sowie die Wahlgesetze und nicht Gesetz gewordene Gesetzesinitiativen (Entwürfe) zur Änderung des Wahlgesetzes seit der 12. Wahlperiode aufgeführt.
Quellen: Bis 15. WP: GESTA – Stand der Gesetzgebung; ab 16. WP: DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge sowie Rechtsportal juris
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 1.1.