Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 3. Alters- und Sozialstruktur > 3.11 Berufsstruktur
Stand: 31.3.2010
Zahlen zur Berufs- und Sozialstruktur gehören mit zu den am häufigsten nachgefragten Informationen über den Deutschen Bundestag. Entsprechend haben die Statistiken zur Berufsstruktur der Abgeordneten traditions- und bedarfsgemäß einen hohen Stellenwert im Datenhandbuch. Die unterschiedlichen Nutzergruppen haben aber einen unterschiedlichen Informationsbedarf, den das vorliegende Datenhandbuch nicht vollständig decken kann.
Heino Kaack hat schon darauf hingewiesen: „Je nachdem, ob die Frage der Rekrutierung von Parlamentariern, die der Praxis der Mandatsausübung, die politische Interessenaggregation oder die soziale Herkunft der Abgeordneten im Mittelpunkt der Analyse steht, wird man zu einer jeweils anderen Art der Datenaufbereitung gelangen müssen. So kann die berufliche Einordnung der Abgeordneten sich erstens auf den erlernten Beruf, zweitens auf den unmittelbar vor dem ersten Mandatsantritt ausgeübten Beruf und drittens auf die Berufstätigkeit während der Abgeordnetenzeit beziehen.“2
Traditionellerweise wird Beruf3 definiert als eine Kombination von Tätigkeiten, die zu Erwerbszwecken dienen und für die bestimmte Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind. So definiert das Statistische Bundesamt: Beruf = „auf Erwerb gerichtete, charakteristische Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrungen erfordernde und in einer typischen Kombination zusammenfließende Arbeitsverrichtungen, durch die der Einzelne an der Leistung der Gesamtheit im Rahmen der Volkswirtschaft mitschafft“4.
Verfassungsrechtlich ist ein Beruf „jede auf Dauer berechnete und nicht nur vorübergehende, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung.“
Die Mehrdimensionalität des Berufs, seine historische Bedeutung sowie die ständige Anpassungsnotwendigkeit an erwerbsbezogene und gesellschaftliche Veränderungen haben in den letzten Jahren zunehmend drei Dimensionen des letztgenannten Strukturmerkmals wieder in den Brennpunkt gerückt:
– Emanzipative Funktion des Berufs,
– Soziale und personale Identitätsbildung durch den Beruf und
– Berufsschutz als Element sozialer Stabilität.
Hieraus wird deutlich, dass Beruf neben seiner Funktion, Aufgaben und Tätigkeiten arbeitsteiliger Strukturen innerhalb des Erwerbssystems zu beschreiben, zu organisieren und gesellschaftlich abzusichern, weitere Aufgaben gesellschaftlicher Zuweisung und Verantwortungsübernahme transportiert, die zwar auf tiefe historische Wurzeln zurückgreifen können, immer aber wieder neu beschrieben und bewertet werden müssen.
Die Akteure in Arbeitswelt und Gesellschaft, beispielsweise Arbeitgeber, Verbände, politische Institutionen, Arbeitsämter, Einrichtungen des beruflichen Bildungssystems, benötigen zusammenfassende Begrifflichkeiten und Modelle, die sie als Basis für Orientierung, Aktionen und Evaluierungen in der Erwerbsarbeit einsetzen können. Bisher ist der Berufsbegriff in der Lage gewesen, derartige Zuweisungen zu tragen und insbesondere für Außenstehende die Komplexität der Arbeitswelt in einer verständlichen Form zu komprimieren.
Bildung und Einkommen stehen mit der beruflichen Position in engem Zusammenhang. Die Bedeutung von beruflicher Tätigkeit und Position werden damit begründet, dass diese eben als wichtige Faktoren für Lebensstile, Verhaltensweisen, Einstellungen und Gruppenhandeln gesehen werden. „Berufs-Prestige“ ist das Ansehen, dass einer beruflichen Tätigkeit und einer beruflichen Position oder Stellung zugeschrieben wird. Damit wird „Berufs-Prestige“ in den modernen industriellen bis postindustriellen Gesellschaften zur wichtigsten Komponente des allgemeinen Ansehens einer Person. Die Wichtigkeit von „Beruf“ wird dadurch unterstrichen, dass die beiden anderen Status-Merkmale (Bildung und Einkommen) an separatem Gewicht verloren haben und sich heute fast ausschließlich im Merkmal „Beruf“ wiederfinden. Vor allem der Zusammenhang von „Bildung“ zu „Beruf“ ist nachhaltig beeinträchtigt. Höhere Bildung bedeutet nicht mehr automatisch einen höheren Status, sondern bietet lediglich bessere Ausgangschancen im Verteilungskampf um das knapper werdende Gut „Arbeit“.
Im Zuge der neuen Dynamik in der Arbeitswelt steht der traditionelle Berufsbegriff in der Kritik. Er sei nicht mehr sinnvoll, zu starr, um im schnellen Wandel zu bestehen, zu eng für das heutige umfassende Aufgaben- und Tätigkeitsverständnis und zu überlastet, um auch offene Erwerbsstrukturen begleiten zu können. Auch die Thematisierung des Phänomens Beruf in der Berufsbildung und der sie begleitenden Forschung sei geeignet, Beruflichkeit im Übergang zu neuen Strukturen als nicht mehr zu akzeptierendes, historisch geprägtes Korsett darzustellen, das in heutiger Zeit nicht mehr geeignet sei, die mit Beruf verbundenen Qualifikationsbündel zu beschreiben und zu ordnen. Aus diesen Hinweisen wird eine Entberuflichung der Arbeitswelt abgeleitet.
Der Nutzwert der herkömmlichen Berufsbegriffe und damit der Nutzwert von Berufsanalysen werden seit den 1980er Jahren besonders von Gesellschaftskritikern radikal in Frage gestellt. Der Soziologe Ulrich Beck, der bereits in den achtziger Jahren den Begriff der „Risikogesellschaft“ geprägt hat, sieht z. B. in der radikalen „Individualisierung“ des Einzelnen und der damit verbundenen Notwendigkeit, sich die eigene Biographie individuell mühsam zu erarbeiten, ja zu „basteln“ („Bastelbiographien“) eine bislang politisch, sozial und pädagogisch nicht gelöste Problematik der so genannten „zweiten Moderne“. „Individualisierung“ meint hier die Auflösung industriegesellschaftlicher Lebensformen (Beruf, Klasse, Schicht, Geschlechterrolle, Familie) und die Ablösung solcher Lebensformen durch solche, in denen die Individuen ihre Biographie selbst herstellen, inszenieren, „zusammenschustern“ müssen5.
Trotz dieser Kritik wird das Konzept „Beruf“ – aus obengenannten Gründen – als zentraler Orientierungsbegriff für Individuum, Wirtschaft und Gesellschaft grundsätzlich seine Berechtigung behalten.
Die Ausgabe des Datenhandbuchs 1949 – 1999 hat schon einen Katalog von häufigen Fragen im Zusammenhang mit der Berufsstatistik zusammengestellt; hier die um weitere Fragen ergänzte Liste.
Fragen ...
Die Analyse der „erlernten“ und „ausgeübten“ Berufe der Abgeordneten gehört zum Standardrepertoire der Parlamentssoziologie. Die Methode der Berufsanalyse steht allgemein im wissenschaftlichen Zusammenhang mit der Erforschung von Herkunft, Rekrutierung, Karrierisierung, Verberuflichung und Professionalisierung gesellschaftlicher und politischer Führungsgruppen / Eliten bzw. der „politischen Klasse“6.
Innerhalb der Parlamentssoziologie erfreut sich aber traditionell die Untersuchung des sozialen Hintergrundes der Abgeordneten einer großen Beliebtheit, obgleich die Erklärungskraft der Ergebnisse bereits seit geraumer Zeit als relativ begrenzt erachtet wird. Der stratifikationstheoretische Ansatz betont allgemein die Bedeutung der gesellschaftlichen Schichtung für die politische Elitenrekrutierung. Nach dieser Auffassung ist die soziale Herkunft entscheidend dafür, ob jemand die Chance hat, in politische oder gesellschaftliche Spitzenpositionen aufzusteigen. Die politischen Lebenschancen derjenigen mit hohem sozialen Status seien danach wesentlich größer, als die derjenigen mit durchschnittlichem Sozialprestige. Angehörige aus den oberen Sozialschichten sind im politischen Rekrutierungsprozess offensichtlich privilegiert. Die gesellschaftliche Schichtung spiegelt sich überproportional in der Zusammensetzung politischer Führungsgruppen wider.
Der „Beruf“ als sozialstatistisches Hintergrundmerkmal basiert auf der impliziten Annahme, dass die Verortung einer Person im sozialen Gefüge einer Gesellschaft vor allem durch die in einer arbeitsteiligen Gesellschaft spezifische Erwerbstätigkeit gegeben sei. Die These, die diesen Forschungsbereich ursprünglich anregte, sah einen Zusammenhang zwischen dem sozio-ökonomischen Status von Parlamentariern und der von ihnen vertretenen politischen Interessen. Das Parlament sollte daher ein Spiegelbild der Gesellschaft und damit ein möglichst genaues Abbild der Sozialstruktur der Bevölkerung sein. Diese Idealvorstellung hält sich aber – entgegen allen „besseren“ Einsichten – hartnäckig in der öffentlichen Meinung und wird zur grundsätzlichen Parlamentskritik benutzt.
Trotz der Bedeutung des Berufskonzepts in der Gesellschaftstheorie ist die empirische Arbeit mit dem Berufskonzept schwierig. Der Forscher muss bei der Klassifikation daher die Gesichtspunkte, Verfahrensschritte und Entscheidungen festlegen und dokumentieren. Der erste (und vielleicht wichtigste) Schritt besteht im Prinzip darin, viele ähnliche Berufe in Klassifikationen zusammenzufassen.
Eine Vielzahl von Dimensionen der Berufsklassifikation sind möglich, so könnte man die Berufe klassifizieren nach: Aufgabenschwerpunkt, Tätigkeitsschwerpunkt, Stellung im Beruf (Status), Stellung im Betrieb (Funktion), erforderliche Qualifikationsebene, erforderliche Fachrichtung, Arbeitsmilieu oder Arbeitsmittel. Welche von diesen Dimensionen man für die Berufsklassifizierung nutzt, hängt von der dabei verfolgten Fragestellung ab.
Neben dieser Mehrdimensionalität ergibt sich im praktischen Falle die Notwendigkeit, Mehrfachzuordnungen zuzulassen. Befragte Personen können für dieselbe Tätigkeit – je nach Betrachtungsweise – unterschiedliche Berufsbezeichnungen wählen.
Schließlich sind auch Unschärfen bei der Klassifikation zu berücksichtigen. Kein Beruf bzw. kein Berufsfeld weist klare und scharfe Konturen auf. Berufe sind „ausgefranst“, d. h. sie zeigen meist einen Kernbereich von konstituierenden Elementen, der durch einen Randbereich von optionalen Zusatzelementen eingehüllt wird. Gleichzeitig sind Überschneidungen mit anderen Berufen die Regel.
Zur Ordnung von Berufsinformationen und, darauf aufbauend, zur Beschreibung von Struktur und Verteilung beruflicher Tätigkeiten wird in Deutschland derzeit die nationale „Klassifizierung der Berufe“ des Statistischen Bundesamts (KldB92) benutzt, die wiederum mit der internationalen Standardklassifikation der Berufe („International Standard Classification of Occupations“) des „International Labour Office“ aus dem Jahr 1988 (ISCO-88) kompatibel ist. Damit ist die Vergleichbarkeit von Statistiken über die beruflichen Tätigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene möglich.
Klassifizierung der Berufe nach dem Statistischen Bundesamt7 | |
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Ebene 1: 6 Berufsbereiche | Sie folgen in ihrer Einteilung und Anordnung weitgehend der traditionellen Unterscheidung in Urproduktions-, Fertigungs - und Dienstleistungsberufe. |
Ebene 2: 33 Berufsabschnitte | Sie umfassen jeweils solche Berufe, die sich im Wesen der Berufsaufgabe, in der Berufstätigkeit, in der Art des verarbeiteten Materials oder in anderer Hinsicht ähneln. |
Ebene 3: 88 Berufsgruppen | Sie fassen die fachlich näher zueinander gehörenden, dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit nach verwandten Berufe zusammen, wobei in den Fertigungsberufen vielfach das verwendete Material als Leitprinzip dient, weil es die Art der Berufstätigkeit entscheidend prägt. |
Ebene 4: 369 Berufsordnungen | Die hier zusammengefassten Berufe sind nach dem Wesen ihrer Berufsaufgabe und Tätigkeit gleichartig. |
Ebene 5: 2 287 Berufsklassen | Sie sind einzelnen Berufen oder Berufsarten, die in der entsprechenden Berufsordnung zusammengefasst sind, oder bestimmten Spezialisierungsformen sowie berufsfachlichen Helfertätigkeiten vorbehalten, demnach im Wesen ihrer Berufsaufgabe und Arbeitsverrichtungen vom gemeinsamen Tätigkeitstyp. |
Der Parlamentssoziologie in Deutschland fehlt es an einem für die Berufsstatistik der Abgeordneten geeigneten und verbindlichem Kategorienschema8. Für die Ansprüche des Datenhandbuchs reicht jedoch die Nutzung der Klassifikation der Amtlichen Statistik aus. Dadurch wird nicht nur die nationale und internationale Vergleichbarkeit ermöglicht, sondern damit ließe sich sogar die beliebte Frage nach der „Spiegelbildlichkeit“ der Berufsstruktur des Bundestages mit der Bevölkerung z. B. durch den statistischen Vergleich mit dem deutschen Mikrozensus (mit identischer Klassifikation) quantitativ exakt beantworten.
Diese von den Abgeordneten selbst gemachten und veröffentlichten Angaben bilden die Grundlage für die folgenden Berufsstatistiken. Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages („Abgeordnetengesetz“) regelt in § 44a das Verhalten der Bundestagsabgeordneten. Darin enthalten ist u. a. „die Pflicht der Mitglieder des Bundestages zur Anzeige ihres Berufs sowie ihrer wirtschaftlichen oder anderen Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können, unterschieden nach Tätigkeiten vor und nach der Übernahme des Mandats einschließlich ihrer Änderungen während der Ausübung des Mandats“. Die entsprechenden Angaben (insbesondere zum Beruf, der vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübt wurde) sind zu veröffentlichen.
Trotz der „Pflichtanzeige“ ist die Gültigkeit der Angaben nicht immer gegeben. Grundsätzlich können Datendefizite und Datendefekte in nahezu allen Selbstangaben der Parlamentshandbücher enthalten sein. Dies kann die Durchführung einer zuverlässigen Berufsanalyse beeinträchtigen. Die Eigenangaben der Abgeordneten müssten ggf. durch andere biographischer Quellen ergänzt werden.
Das Datenhandbuch legt Tabellen zur Grundauswertung der Berufe der Bundestagabgeordneten vor. Diese sollen zu einem ersten schnellen Informationseinstieg und zur Beantwortung deskriptiver Fragen dienen.
Erläuterungen zu den Begriffen „Grundberuf“ und „Vorberuf“ | |
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Grundberuf | Die Bezeichnung „Grundberuf“ wurde aus der traditionalen Bezeichnung „erlernter Beruf“ entwickelt. Er bezeichnet das Berufs-/Tätigkeitsfeld, das man nach Abschluss des höchsten Bildungs-/Berufsabschlusses (inkl. Zweiter Bildungsweg/Akademische Berufsbildung), aber vor Eintritt in das Parlament erreicht hat. |
Vorberuf | Der Vorberuf bezeichnet die letzte hauptamtliche Tätigkeit vor Eintritt in das Parlament (in den Bundestag, aber auch bei – vorheriger Zugehörigkeit zu einem Landtag – in den Landtag!). Dieser Vorberuf wurde – soweit vorhanden – jeweils aus den anzeigepflichtigen Angaben der (Neu-)Abgeordneten entnommen; diese haben insbesondere die Angabe(n) zum Beruf, der vor der Mitgliedschaft zuletzt ausgeübt wurde, zu veröffentlichen. |
Die Bezeichnungen der „Berufsbereiche“, „Berufsabschnitte“ und „Berufsklassen“ wurden wörtlich aus der Amtlichen Berufsklassifikation entnommen, auf ergänzende Hinweise – wie etwa „ohne nähere Angabe“ – wurde verzichtet. Damit lassen sich die Tabellen leicht mit denen anderer Bereiche vergleichen.
Bekanntlich legen in jeder Wahlperiode eine Reihe von Bundestagsabgeordneten ihr Mandat nieder bzw. scheiden aus dem Parlament aus. Für die nachfolgende Berufsstruktur wurden die sogenannten Nachrücker in die Statistik mit aufgenommen. Die Gesamtzahl der Abgeordneten pro Wahlperiode vergrößert sich daher:
In der 12. WP auf insgesamt 699 Bundestagsabgeordnete;
In der 13. WP auf insgesamt 690 Bundestagsabgeordnete;
In der 14. WP auf insgesamt 683 Bundestagsabgeordnete;
In der 15. WP auf insgesamt 624 Bundestagsabgeordnete;
In der 16. WP auf insgesamt 638 Bundestagsabgeordnete;
In der 17. WP auf bisher (Stand: 31.3.2010) 623 Bundestagsabgeordnete.
1 Das Kapitel 3.11 „Berufsstruktur“ wurde verfasst von Prof. Dr. Wilhelm Heinz Schröder (Universität zu Köln, Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung, Abtlg. Zentrum für Historische Sozialforschung).
2 Heino Kaack, Die soziale Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, in: Uwe Thaysen, Roger H. Davidson und Robert G. Livingston (Hrsg.), US-Kongress und Deutscher Bundestag. Bestandsaufnahmen im Vergleich, Opladen 1988, S. 128 – 149, S. 128.
3 Zur Definition, Erfassung, Klassifizierung, Bewertung und Analyse von „Beruf“ gibt es eine umfangreiche Literatur; vgl. die jüngsten Übersichtsbeiträge von Werner Dostal, Der Berufsbegriff in der Berufsforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, in: Gerhard D. Kleinhenz (Hrsg.), IAB-Kompendium Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg 2002, S. 463 – 474; Jürgen H.P. Hoffmeyer-Zlotnik und Alfons J. Geis, Berufsklassifikation und Messung des beruflichen Status / Prestige, in: ZUMA-Nachrichten, 27. Jg. (2003), H. 52, S. 125 – 138.
4 Statistisches Bundesamt Stuttgart (Hrsg.), Klassifizierung der Berufe. Personensystematik. Systematisches und alphabetisches Verzeichnis der Berufsbenennungen, Stuttgart 1992, S. 15.
5 Ulrich Beck, Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt am Main 1998, S. 249 ff.
6 Die meisten Arbeiten gehen von den beiden Pionierarbeiten von Dietrich Herzog, Politische Karrieren, Opladen 1975 und ders., Politische Führungsgruppen, Darmstadt 1982 aus; eine exemplarische Anwendung auf Bundestagsabgeordnete insbesondere bei Lutz Golsch, Die politische Klasse im Parlament. Politische Professionalisierung von Hinterbänklern im Deutschen Bundestag, Baden-Baden 1998; Vgl. auch die zahlreichen Beiträge von Werner J. Patzelt, Abgeordnete und ihr Beruf. Interviews, Umfragen, Analysen, Berlin 1995; Jüngster Überblick in: Deutscher Bundestag, Abteilung Wissenschaftliche Dienste (Hrsg.): Karrieren, Verhaltensmerkmale und Handlungsorientierungen von Bundestagsabgeordneten, Berlin 2003.
7 Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.): Klassifizierung der Berufe. Systematisches und alphabetisches Verzeichnis der Berufsbenennungen, Stuttgart 1992, S. 13.
8 Die bisherigen Beiträge zur Statistik des Deutschen Bundestags in der Zeitschrift für Parlamentsfragen stützen sich noch weitgehend auf das – nicht unumstrittene – Kategorienschema des letzten Datenhandbuchs. Vgl. dazu Adalbert Hess, Sozialstruktur des 13. Deutschen Bundestages. Berufliche und fachliche Entwicklungslinien, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 26. Jg. (1995), H. 4, S. 567 – 585; Franziska Deutsch und Suzanne S. Schüttemeyer, Die Berufsstruktur des Deutschen Bundestages: 14. und 15. Wahlperiode, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 34. Jg. (2003), H. 1, S. 21 – 32; Melanie Kintz: Die Berufsstruktur der Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen 41. Jg. (2010), H. 3, S. 491–501.