Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 11. Kontrolltätigkeiten > 11.3 Regierungsbefragung
Stand: Ende 16. WP
Seit Herbst 1988 gibt es im Bundestag die „Befragung der Bundesregierung“. Die „Regierungsbefragung“ – so die gängige Kurzbezeichnung – wurde in der Geschäftsordnung des Bundestages verankert mit Beschluss des Bundestages vom 31. Oktober 1990.
Hierin heißt es (§ 106, Abs. 2 GOBT):
In Sitzungswochen findet eine Befragung der Bundesregierung statt, bei der die Mitglieder des Bundestages Fragen von aktuellem Interesse an die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit, vorrangig jedoch zur vorangegangenen Sitzung der Bundesregierung, stellen können. Das Nähere wird in Richtlinien geregelt (Anlage 7).
Anlage 7 „Befragung der Bundesregierung“ hat folgenden Wortlaut:
1. Eine Befragung der Bundesregierung findet in Sitzungswochen mittwochs um 13.00 Uhr statt.
2. Die Mitglieder des Bundestages können an die Bundesregierung Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen, vorrangig zur vorangegangenen Kabinettssitzung. Die Fragen können durch Bemerkungen eingeleitet werden. Sie müssen kurz gefasst sein und kurze Antworten ermöglichen.
3. Der Präsident erteilt das Wort unter Berücksichtigung der Regeln des § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundestages.
4. Die Befragung dauert in der Regel 30 Minuten.
5. Zu Beginn der Befragung erhält ein Mitglied der Bundesregierung auf Verlangen bis zu fünf Minuten das Wort.
6. Der Präsident kann die Befragung über 30 Minuten hinaus verlängern. Dauert die Befragung länger als 30 Minuten, verkürzt sich die anschließende Fragestunde um die Verlängerungszeit.
7. Grundsätzlich antworten die angesprochenen Mitglieder der Bundesregierung; das Rederecht des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung bleibt unberührt.
In den folgenden Tabellen sind die Regierungsbefragungen aufgeführt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Referat Parlamentsdokumentation
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 12.3.