Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Textarchiv > 2010 > Gesamtdeutsche Wahl
Vor 20 Jahren, am 2. Dezember 1990, wählten die Menschen in Ost- und Westdeutschland den ersten gesamtdeutschen Bundestag. Daran erinnerte Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 2. Dezember 2010. "Es waren ganz normale und zugleich ganz besondere Wahlen, denn ein gutes Jahr nach dem Fall der Mauer, zwei Monate nach dem Tag der vollzogenen Einheit konnten alle Deutschen erstmals wieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl ihr gemeinsames Parlament wählen“, sagte Lammert. "58 Jahre haben die Deutschen darauf warten müssen, denn die letzte freie Wahl in ganz Deutschland fand davor 1932 statt.“
Allerdings sei noch in zwei getrennten Wahlgebieten gewählt worden - im Wahlgebiet West mit rund 48 Millionen Wahlberechtigten und im Wahlgebiet Ost mit rund zwölf Millionen Wahlberechtigten. "Neu war übrigens auch", so Lammert, "dass die West-Berliner ihre Abgeordneten zum ersten Mal direkt in den Bundestag wählen konnten; bis dahin wurden diese vom Berliner Abgeordnetenhaus in den Bundestag gesandt." Der hatte seinen Sitz damals noch in Bonn.
Die Konstituierung des gesamtdeutschen Bundestages habe dann aber in Berlin stattgefunden, erinnerte Lammert. "Am 20. Dezember 1990 eröffnete der damalige Alterspräsident Willy Brandt die Sitzung hier in diesem Raum.“
Lammert stellte den 2. Dezember 1990 als ein in der parlamentarischen Geschichte Deutschlands besonderes Ereignis heraus: "Als historisches Datum auf dem Weg zur Deutschen Einheit gehört dieser Tag in seiner verfassungsrechtlichen und politischen Bedeutung in eine Reihe mit dem 9. November 1989, dem 18. März 1990 und dem 3. Oktober 1990.“ (nt)