Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Arzneimittelgesetz soll für Mittel neuartiger Therapien gelten
Berlin: (hib/EIS/AW) Die Bundesregierung legt einen Entwurf ( 17/4231) zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vor. Darin trägt die Regierung einem Beschwerdeverfahren zum Fernabsatz von Tierarzneimitteln seitens der EU-Kommission sowie einem Urteil des Bundesgerichtshofes zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln Rechnung. Weiter wurde eine Klarstellung für Humanarzneimittel über Mittel für neuartige Therapien festgeschrieben, für die ebenfalls die Kostenvorschriften des Arzneimittelgesetzes gelten sollen. Ferner wurden redaktionelle Anpassungen aufgrund der Ablösung und Änderung einzelner EU-Verordnungen vorgenommen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de