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Präsidium des Deutschen Bundestages - Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (links) ist am 16. März 2011 aus dem Präsidium ausgeschieden. In das Amt folgt ihr Eduard Oswald am 23. März 2011. © DBT/Werner Schüring
Der Präsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium. Es wird für Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.
Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) ist seit 2005 Präsident des Deutschen Bundestages und wurde am 27. Oktober 2009 erneut in dieses Amt gewählt.
Im Präsidium vertreten ihn Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD), Eduard Oswald (CDU/CSU), Dr. Hermann Otto Solms (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).
Das Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen.
Es wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten.
Der Präsident setzt jährlich die Höhe der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Das Parteiengesetz hat ihm diese Exekutivaufgabe übertragen.