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Die Bundesregierung hat die EU-Jugendstrategie 2010 – 2018 zu einem ihrer Schwerpunkte gemacht. Das machte eine Vertreterin des Bundesfamilienministeriums am Mittwoch, 23. Februar 2011, vor dem Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement deutlich. Schwerpunkt der Strategie sei die Förderung von Engagement und Teilhabe. Es existiere nunmehr eine Vereinbarung unter den EU-Mitgliedstaaten zur Förderung des Engagements und der Mobilität junger Menschen.
Die Bundesregierung habe gemeinsam mit den Ländern und den zivilgesellschaftlichen Trägern in Deutschland einen Prozess angestoßen, der sehr weitgehend eine europäische Dimension berücksichtige. „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, europäische Impulse in Deutschland aufzunehmen, um in den Feldern besser zu werden, in denen wir besser werden können“, sagte die Ministeriumsvertreterin.
Auf Nachfrage nannte sie in diesem Zusammenhang unter anderem die Bereiche E-Partizipation und auch die Anerkennung nicht-formalen Lernens, in denen Deutschland von anderen Mitgliedsstaaten lernen könne.
Mit der EU-Jugendstrategie, so führte sie weiter aus, wolle man auch „benachteiligte und bildungsferne junge Menschen“ erreichen, denen der Weg nach Europa über bisherige Programme „nicht wirklich offen stand“.
Auch Fachkräften soll die Möglichkeit gegeben werden, „über den Tellerrand hinaus zu gucken“. Auf diesem Wege könne die EU-Jugendstrategie „neuen Schwung geben“, sagte sie.
Wichtig sei auch, das Instrument des strukturierten Dialogs zwischen Jugendlichen und Entscheidungsträgern in Deutschland zu implementieren. Es gehe hierbei darum, Entscheidungen gemeinsam mit der Zielgruppe zu treffen. Darunter müsse mehr verstanden werden, als in einer Art Alibifunktion junge Menschen anzuhören.
Die Vertreterin des Bundesfamilienministeriums ging auch auf den seit Anfang des Jahres existierenden Internationalen Jugendfreiwilligendienst ein, der mit 1.044 Teilnehmern gestartet sei. Der neue Dienst sei ein wichtiger Baustein zur Stärkung des freiwilligen Engagements junger Menschen, sagte sie. Er könne weltweit geleistet werden und sei ein „Lern- und Bildungsdienst mit hohen Qualitätsanforderungen“.
Derzeit werde der neue Dienst mit monatlich 250 Euro pro Jugendlichem gefördert. Ein Ausbau auf 3.000 Plätze, die dann mit jeweils monatlich 350 Euro gefördert würden, sei geplant, sagte die Ministeriumsvertreterin.
Zu Beginn der Sitzung des Unterausschusses hatte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative vorgestellt. Danach soll es künftig möglich sei, dass europäische Bürger neue EU-Rechtsvorschriften direkt anregen.
Benötig werde dazu eine Zahl von einer Million EU-Bürgern aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten. Sie könnten die Europäische Kommission auffordern, Rechtssetzungsvorschläge in denen unter ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen vorzulegen. Auf Ersuchen des Europäischen Rates ist nun noch eine Karenzzeit vorgesehen, sodass erste Initiativen ab Anfang 2012 anlaufen dürften, sagte der Regierungsvertreter. (hau)