Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Textarchiv > 2011 > Tierschutz
Darüber, ob Wildtiere in den Zirkus gehören, diskutiert der Bundestag am Freitag, 25. März 2011, ab 15.35 Uhr in einer halbstündigen Debatte ab 13.20 Uhr zum Thema "Tierschutz". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung in einem Antrag ( 17/2146, 17/5197)) ein Verbot von Wildtieren und nicht domestizierten Tierarten im Zirkus, weil sie nicht "bedürfnisangemessen" gehalten werden können. Die tiergerechte Haltung im Zirkus sei "grundsätzlich problematisch".
Ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz am Mittwoch, 23. März, abgelehnt. Die CDU/CSU bekräftigte, dass sie ein grundsätzliches Verbot ablehne.
Es werde eine Überarbeitung der Richtlinien für Zirkusse geben, aber die bisher bestehenden Möglichkeiten durch das Tierschutzgesetz seien nach Meinung der Fraktion nicht ausgeschöpft. "Die Behörden müssen die Zirkusbetriebe strenger kontrollieren", hieß es aus der Fraktion. Ein generelles Verbot von Wildtieren würde in der Praxis jedoch einem "Berufsverbot" gleichkommen, erklärte die CDU/CSU ihren Widerstand.
Die SPD hielt dagegen: "Denn das beste Tierschutzgesetz der Welt nützt nichts, wenn wir wissen, dass in Zirkussen dagegen verstoßen wird." Ein Zirkusregister sei bisher in keinem Bundesland vorangekommen. Die SPD forderte die CDU/CSU auf, für eine gemeinsame Lösung den Oppositionsfraktionen entgegen zu kommen.
In einem weiteren Antrag ( 17/3653) fordert die SPD-Fraktion einen Regelungsvorschlag zur verpflichtenden Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von freilaufenden und verwilderten Katzen. Die unkontrollierte Fortpflanzung freilebender Katzen führt nach Ansicht der Sozialdemokraten zu unnötigem Tierleid, weil die Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen leben würden und oftmals Überträger infektiöser Krankheiten seien.
Viele Katzenbesitzer würden es versäumen, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Das Ergebnis sei ein unkontrollierter Anstieg der Population. Tierschutzverbände und Tierärzte würden eine Kastrationspflicht für Katzen befürworten, schreibt die Fraktion.
In einem weiteren Antrag tritt die SPD dafür ein, Tierheime zu entlasten und einheitliche Regelungen zu schaffen ( 17/4851, 17/5198). Der Landwirtschaftsausschuss hat empfohlen, diesen Antrag abzulehnen ( 17/5198).
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Entlastung der Tierheime in Deutschland. Sie legen dafür einen Antrag ( 17/3543) vor, der die Schaffung von Hilfsfonds fordert, "um Tierheimen und Gnadenhöfen die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe der Versorgung von abgegebenen und entlaufenen Haustieren auch in Fällen überdurchschnittlicher Belastungen zu ermöglichen".
Zur Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass immer mehr Tierheime überfüllt seien und keine Tiere mehr aufnehmen könnten. Ihre weitere Existenz und Arbeitsfähigkeit müsse aber gewährleistet werden, wobei neben Ländern und Kommunen auch der Bund "unterstützend tätig" werden müsse.
Zu beiden Anträgen ( 17/3653, 17/3543) hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits Ablehnung empfohlen ( 17/4491).
Mit ihrem Antrag ( 17/5047) für ein "lebenswertes Wohnumfeld von Anwohnern von Tierhaltungsanlagen" wollen die Grünen Menschen und Tiere gleichermaßen schützen. Die Regierung solle unter anderem die bestehende Rechtssetzung dahingehend ändern, dass Anwohner ein größeres Maß an Mitsprache bei der Umsetzung geplanter Anlagen erhalten.
Ferner solle dafür Sorge getragen werden, dass Nutztiere durch die Zucht auf Leistung nicht zu Schaden kommen. Damit solle auf die zunehmende Anzahl großer Tierhaltungsanlagen in Deutschland und die damit einhergehenden Belastungen reagiert werden.
Zur Abstimmung im Plenum steht ferner ein Antrag der Grünen ( 17/4438), den Schenkelbrand bei Pferden zu verbieten. Dazu liegt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses vor ( 17/5058). (eis)