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Der dritte Nationale Bildungsbericht ist am Mittwoch, 13. April 2011, Thema eines öffentlichen Fachgesprächs im Bildungs- ausschuss unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD). In der Zeit von 9.30 bis 11.30 Uhr werden dazu die Sachverständigen Prof. Dr. Jürgen Baumert vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Josef Erhard vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultur und Prof. Dr. Horst Weishaupt vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung mit den Abgeordneten über den Bericht ( 17/3400) sowie drei Anträge der Oppositionsfraktionen sprechen.
Der Nationale Bildungsbericht ist der dritte Bericht einer unabhängigen Gruppe von Wissenschaftlern, der im Auftrag der Kultusministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung angefertigt wurde. Er liefert alle zwei Jahre einen Überblick über das Bildungswesen in Deutschland. Thema 2010 waren die ”Perspektiven des Bildungswesens im demografischen Wandel“.
Eine weitere zentrale Herausforderung des Bildungswesens liegt laut Bericht darin, allen jungen Menschen gesellschaftliche und soziale Teilhabe über Bildung zu ermöglichen. Die Bildungswege unterschieden sich vor allem nach Geschlecht, sozialer Herkunft und Migrationsstatus. Dies führe zu Ungleichheiten in der Bildungsbeteiligung und damit zu ”Unterschieden in den Bildungs- und Lebenschancen“. Dies stehe im ”Gegensatz zu der Inklusions- und Integrationsaufgabe des Bildungswesens“.
Die Studie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass Übergänge in höher qualifizierende Schularten zunehmen, Jugendliche mit Migrationshintergrund jedoch selbst bei gleichem sozioökonomischen Status häufiger an niedriger qualifizierten Schularten zu finden seien.
Zudem hält laut Bericht der Trend zu Hochschulreife und Hochschulabschluss weiter an. Insbesondere ein Hochschulstudium zahle sich für die Gesellschaft aus - etwa über höhere Steuereinnahmen. Auch trage ein höherer Bildungsstand zur gesellschaftlichen Integration bei.
Die SPD-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag ( 17/4187) zum Thema für eine Weiterentwicklung der Bildungszusammenarbeit von Bund und Ländern aus. Sie fordert die Bundesregierung und die Länder auf, ”in einem Nationalen Bildungspakt den nachhaltigen Ausbau der Bildungsinfrastrukturen zu vereinbaren“.
Zudem beantragen sie, den Nationalen Bildungsbericht zu einem ”offenen Koordinierungsinstrument“ auszubauen, das ”eine Auswahl bestehender wesentlicher Zielvereinbarungen zusammenhängend aufnimmt und Empfehlungen und Bewertungen zulässt“. Dabei müsse die gesamte Bildungskette von der frühkindlichen Bildung bis zur Weiterbildung einbezogen werden.
Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung hat sich nicht bewährt. Diese Ansicht vertritt die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag ( 17/785). Mit der im Sommer 2006 beschlossenen Föderalismusreform sei in Artikel 104b des Grundgesetzes festgelegt worden, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen nur in Bereichen gewähren kann, für die er gesetzgeberische Zuständigkeit besitzt. Diese Vorgabe verhindere ”wichtige bildungspolitische Reformen insbesondere im Bereich der vorschulischen und schulischen Bildung“, heißt es im Antrag.
Die Abgeordneten der Linksfraktion fordern deshalb, das Grundgesetz zu ändern, um eine ”Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung“ wieder zu ermöglichen. ”Allein die Förderung baulicher Maßnahmen“ wie im Rahmen des Konjunkturpaketes II könne die ”bildungspolitische Zusammenarbeit“ von Bund und Ländern nicht ersetzen.
Nach dem Willen der Grünenfraktion soll die Bundesregierung die ”überschüssigen Mittel aus dem Solidarpakt“ zu einem sogenannten Bildungssoli umwidmen, ”um die notwendigen Vorhaben in der Bildungspolitik finanzieren zu können“. Sie forden außerdem, dass die Regierung mit den Ländern Verhandlungen für eine Verfassungsreform aufnehmen soll, ”die die Grundlage dafür schaffen, dass Bund und Länder in allen Bildungsbereichen kooperativ zusammenwirken können“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag ( 17/4436).
Danach soll die Regierung ferner gemeinsam mit den Ländern den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab 2013 erfüllen und das Recht auf einen Ganztagsplatz gesetzlich verankern. Zudem solle sie die Hochschulen gemeinsam mit den Ländern so ausstatten, ”dass alle Studierwilligen einen gut ausgestatteten Studienplatz erhalten, der ihnen einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglicht“. (nt)
Zeit: Mittwoch, 13. April 2011, 9.30 bis 11.30
Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.
300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@ bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.