Steinkohleförderung droht das endgültige Aus

Hinter einer Kohlenhalde steht der Förderturm einer Zeche

Acht Sachverständige hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie unter Vorsitz von Eduard Oswald (CDU/CSU) zu einer öffentlichen Anhörung nach Berlin eingeladen, um sie zum geplanten Ausstieg aus der deutschen Steinkohleförderung zu befragen. Die Sitzung beginnt am Montag, 11. April 2011, um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses und dauert bis gegen 16 Uhr.

Die Sitzung wird zeitversetzt am Montag ab 17 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen.

Nur noch zwei Arten von Beihilfen

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ( 17/4805) vorgelegt, wonach der Ausstieg aus der Steinkohleförderung in Deutschland nicht mehr rückgängig gemacht wird.

Zur Begründung heißt es, die EU-Kommission habe am 20. Juli 2010 eine Verordnung über staatliche Beihilfen zur erleichterten Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke vorgelegt. Danach soll es nur noch zwei Arten von Beihilfen geben: Beihilfen für außergewöhnliche Kosten, vor allem Altlasten, und Stilllegungsbeihilfen, die nur bis Oktober 2014 und nur in Verbindung mit einem Stilllegungsplan ausgezahlt werden dürfen.

Revisionsklausel soll gestrichen werden

Wird das Bergwerk nicht zum geplanten Termin stillgelegt, muss die Beihilfe zurückgefordert werden. Die bisherige Revisionsklausel, wonach die Regierung dem Bundestag bis 30. Juni 2012 über die Überprüfung des Ausstiegsbeschlusses von 2007 berichten muss, will die Regierung streichen.

Die Vorschläge aus Brüssel ließen keinen Spielraum für eine eventuelle Revision des nationalen Ausstiegsbeschusses, heißt es im Gesetzentwurf. Beihilfen an die verbliebenen fünf Bergwerke dürfen danach von diesem Jahr an nur weitergezahlt werden, wenn für jedes Bergwerk ein definitiver Stillegungszeitpunkt in einem Stillegungsplan festgelegt wurde. (vom)

Zeit: Montag, 11. April 2011, 14 bis 16 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37708, Fax: 030/227-36708, E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen