Die Bundesrepublik ist ein demokratischer Flickenteppich. Jedes Bundesland ist in Wahlkreise eingeteilt, am Wahltag wird jeder einzelne der 299 Wahlkreise auch noch mal in Wahlbezirke eingeteilt. Wahlkreise sind aber nicht nur am Wahltag bedeutsam, wenn die Wahlberechtigten über die Volksvertreter entscheiden.
Die Abgeordneten, die direkt in den Bundestag einziehen, vertreten schließlich die ganze Wahlperiode ihren Wahlkreis in Berlin. Was einen Wahlkreis ausmacht, wo seine Grenzen verlaufen und wie viele Menschen dort leben – das stellen wir exemplarisch am Wahlkreis 204 vor.
Der Wahlkreis 204 ist ein Wahlkreis in Rheinland Pfalz. Das Bundesland hat 3.739.855 deutsche Einwohner, was fünf Prozent der deutschen Bevölkerung entspricht. Deshalb ist Rheinland Pfalz auch in fünf Prozent aller 299 Wahlkreise, also in 15 Wahlkreise mit den fortlaufenden Nummern 198 bis 212, eingeteilt.
Der Wahlkreis 204 liegt im Südwesten der Republik und umfasst die Stadt Trier und den Kreis Trier-Saarburg mit seinen 103 Orten an Mosel, Ruwer und Saar bis zur luxemburgischen Grenze. 227.379 Deutsche wohnen hier. Vor vier Jahren trug der Wahlkreis die Nummer 205, und es waren 185.437 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen. Damals wichen die Wähler im Vergleich zu den anderen Wahlkreisen am geringsten vom Wahlergebnis auf Bundesebene ab. Sogar die Wahlbeteiligung von 77,6 Prozent lag etwa so hoch wie die bundesweiten 77,7 Prozent.
Für die Größe eines Wahlkreises ist einzig und allein die Anzahl ihrer Bewohner ausschlaggebend. Gezählt werden dabei alle deutschen Staatsbürger, auch die unter 18 Jahren, und nicht nur die Wahlberechtigten. Die Wahlkreise sollen so zugeschnitten sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst. Ein Wahlkreis der Bundestagswahl 2009 hat durchschnittlich 251.033 Einwohner. Laut Gesetz darf die Bewohnerzahl nur bis maximal 15 Prozent von diesem Durchschnitt abweichen, damit gemäß der Wahlrechtsgrundsätze jede Stimme gleich viel zählt. Sonst würde ein Kandidat in einem Wahlkreis mit wenigen Einwohnern auch weniger Stimmen brauchen als ein anderer Kandidat in einem anderen Wahlkreis mit mehr Einwohnern, um in den Bundestag einzuziehen.
Die Flächengröße eines Wahlkreises spielt keine Rolle. Die Ländergrenzen sind bei der Einteilung jedoch einzuhalten, das besagt der erste Grundsatz der Wahlkreiseinteilung im Bundeswahlgesetz. Der Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden und Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte sollen nach Möglichkeit eingehalten werden.
Eine ständige Wahlkreiskommission aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern prüft regelmäßig die Bevölkerungszahlen der Wahlkreise und ob und welche Änderungen sich daraus in der Einteilung der Wahlkreise ergeben.
Grundlage für die Einteilung ist das Bundeswahlgesetz, das in jeder Wahlperiode neu festlegt, wie viele Wahlkreise ein Bundesland hat, wie sie abgegrenzt werden und wie hoch die durchschnittliche Bevölkerungszahl eines Wahlkreises ist. Die durchschnittliche Bevölkerungszahl wird ermittelt, indem die Gesamtzahl der deutschen Bewohner durch die Anzahl der Wahlkreise geteilt wird. Für die vergangene Wahl galt der Stichtag 31. Dezember 2006. Zu diesem Zeitpunkt lebten 75.058.993 Deutsche in der Bundesrepublik: geteilt durch 299 ergibt 251.033.
Die 299 Wahlkreise werden so auf die 16 Länder verteilt, dass die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entspricht. Bremen mit den wenigsten Einwohnern hat auch die wenigsten Wahlkreise (Nummer 55 und 56), und das einwohnerstärkste Nordrhein-Westfalen ist in 64 Wahlkreise ( Nummern 88 bis 151) eingeteilt. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll nicht mehr als 15 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Bei einer Abweichung von mehr als 25 Prozent muss neu abgegrenzt werden.
Gegenüber der Wahlkreiseinteilung für die Bundestagswahl 2005 hatte der Bundestag mit dem 18. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes 31 Wahlkreise neu abgegrenzt. Jeweils ein Wahlkreis ist in Sachsen und in Sachsen-Anhalt weggefallen, hinzu kamen einer in Niedersachsen und einer in Baden-Württemberg. So wurden die Wahlkreise neu durchnummeriert, und aus dem Wahlkreis 205 wurde 204. Der alte Wahlkreis 204 Bitburg ist jetzt Wahlkreis 203.