Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 21. Auswärtige Beziehungen und europäische Integration > 21.6 Parlamentarische Versammlung der KSZE/OSZE
Stand: 31.3.2010
Am 2. und 3. April 1991 trafen sich 34 Delegationen der Parlamente der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Madrid und beschlossen, die KSZE mit einer Parlamentarischen Versammlung auszustatten. Rechtsgrundlage für die Parlamentarische Versammlung ist die Charta von Paris für ein neues Europa (1990), sowie die Schlussresolution der Madrider Konferenz zur Schaffung der Parlamentarischen Versammlung der KSZE (1991). Mit Wirkung zum 1. Januar 1995 wurde die KSZE in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) umbenannt.
Die Parlamentarische Versammlung der OSZE begleitet den OSZE-Prozess mit dem Ziel, Mechanismen zur Konfliktverhütung und zur Konfliktbewältigung zu entwickeln, den Ausbau und die Festigung der demokratischen Institutionen in den OSZE-Teilnehmerstaaten zu unterstützen und an der Weiterentwicklung der institutionellen Strukturen der OSZE mitzuwirken. Sie umfasst 55 Mitgliedstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1992 Mitglied.
Die Parlamentarische Versammlung der OSZE sieht ihre Hauptaufgaben darin,
Mit besonderem Nachdruck setzt sich die Versammlung für die parlamentarische Beobachtung von Wahlen, insbesondere in den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, ein. Die Anwesenheit von parlamentarischen Wahlbeobachtern unterstreicht, wie wichtig die Legislative als institutionelles Gegengewicht zur exekutiven Gewalt ist. Seit 1997 besteht eine enge Kooperation mit dem Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) bei Wahlbeobachtungsmissionen.
Die Versammlung hat ihren Sitz in Kopenhagen und finanziert sich ausschließlich aus Beitragszahlungen der Mitgliedsparlamente. Der Deutsche Bundestag trägt mit 267 035 Euro (2010) ungefähr ein Zehntel des Gesamtbudgets. Frankreich, Großbritannien und Italien leisten Beiträge in gleicher Höhe.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 24.7.