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Mit den technisch-organisatorischen Aspekten der Organspende befasst sich der Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 8. Juni, 2011. Die öffentliche Anhörung beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 17 Uhr. Als Sachverständige sind 18 Verbände und acht einzelne Experten eingeladen.
Grundlage der Anhörung ist ein Bericht der Bundesregierung zur Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (16/13740). Die Sachverständigen sollen sich darüber hinaus zu Diskussionsentwürfen der Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und für eine Verordnung äußern.
In der Verordnung geht es um Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und den Transport von Organen nach Paragraf 10a des Transplantationsgesetzes sowie um Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der Gewebeverordnung zum Transplantationsgesetz und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung. (vom)
Zeit: Mittwoch, 8. Juni 2011, 14 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Ausschusses mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anmelden. Zur Sitzung muss ein mit Bild und Namen versehenes Dokument (Führerschein, Reisepass) mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.