Anhörung zum Atomausstieg und zur Energiewende

Kernkraftwerk

Der Atomausstieg und die Energiewende stehen im Mittelpunkt der ersten von zwei Anhörungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am Mittwoch, 8. Juni 2011. Die Sitzung unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) beginnt um 10 Uhr und soll bis gegen 14 Uhr dauern. 13 Sachverständige sollen zu insgesamt elf Vorlagen Stellung nehmen. Parlamentsfernsehen und Web-TV auf www.bundestag.de übertragen die Sitzung zeitversetzt am Freitag, 10. Juni, im Anschluss an die Plenarsitzung ab etwa 15.20 Uhr.

Ausstiegsgesetz von CDU/CSU und FDP

CDU/CSU und FDP haben den Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes angekündigt, der die geplanten Regelungen zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung enthält.

Die SPD hat ebenfalls eine Änderung des Atomgesetzes vorgeschlagen (17/5179), in dem sie fordert, dass die acht älteren Atomkraftwerke am 15. Juni 2011 endgültig ihre Betriebserlaubnis verlieren. Es handelt sich um Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel.

Anträge der SPD

Gegenstand der Anhörung sind auch Anträge der SPD "Energiewende jetzt“ (17/5182) und "Transparenz bei Rückstellungen im Kernenergiebereich schaffen“ (17/5901). Darin wird verlangt, dass sich die Regierung dazu bekennt, die acht ältesten Atomkraftwerke sofort und dauerhaft abzuschalten.

Zudem solle die Regierung für mehr Transparenz über die Höhe, Angemessenheit und Verteilung der Rückstellungen auf die einzelnen Kernkraftwerke sorgen.

Gesetzentwürfe der Linksfraktion

Gegenstand der Anhörung sind ferner zwei Gesetzentwürfe und zwei Anträge der Linksfraktion. In einem Gesetzentwurf (17/5472) will sie erreichen, dass Reststrommengen von alten und stillgelegten Atomkraftwerken nicht auf neue Meiler übertragen werden können. Die Möglichkeit der Übertragung solle aus dem Atomgesetz gestrichen werden.

Mit ihrem zweiten Gesetzentwurf (17/5474) tritt die Fraktion dafür ein, einen neuen Artikel 20b in das Grundgesetz aufzunehmen, in dem es heißt: "Die Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität und die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe sind verfassungswidrig.“

Anträge der Linksfraktion

in einem Antrag (17/5478) fordert Die Linke die sofortige Stilllegung mehrerer Atomkraftwerke, darunter der sieben ältesten Anlagen.

In einem weiteren Antrag tritt sie dafür ein, die Rückstellung der Kraftwerksbetreiber für Stilllegung, Abriss und Entsorgung in einen öffentlichen-rechtlichen Fonds zu überführen.

Gesetzentwürfe der Grünen

Bündnis 90/Die Grünen haben zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag eingebracht. Im ersten Gesetzentwurf (17/5035) verlangen sie, den Atomkonsens wiederherzustellen, da bei der Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke Sicherheitsfragen nicht ausreichend beachtet worden seien.

Im zweiten Gesetzentwurf (17/5180) fordern die Grünen, den sieben ältesten Atomkraftwerken und der Anlage Krümmel die Betriebsgenehmigungen zu entziehen.

Antrag der Grünen

Schließlich treten sie in einem Antrag (17/5202) dafür ein, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzen für einen Atomausstieg bis spätestens 2017 zu schaffen.

Die Übertragung von Reststrommengen müsse untersagt und die Laufzeitverlängerung rückgängig gemacht werden. (vom)

Zeit: Mitwoch, 8. Juni 2011, 10 bis 14 Uhr
Ort:  Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1.302

Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie Geburtsdatums im Ausschusssekretariat anmelden (E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 30 227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen