Grüne: Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten endlich in das Strafgesetzbuch aufnehmen

Recht/Gesetzentwürfe - 01.06.2011

Berlin: (hib/BOB) Bestechlichkeit und Bestechung sollen nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Strafe gestellt werden. Während das Strafrecht im Falle von Abgeordnetenbestechung schon jetzt eine entsprechende Vorschrift vorsehe, fehle ein solcher Passus im Fall vom Abgeordnetenbestechlichkeit. Die Fraktion hat jetzt dazu einen Gesetzentwurf (17/5933) vorgelegt. Auf Seiten von Abgeordneten soll das Fordern, sich Versprechen lassen oder Annahmen eines – rechtswidrigen – Vorteils unter Strafe gestellt werden. Der Entwurf sieht vor, dass die zugesagte oder angebotene Handlung eine sein müsse, die in Ausübung des Mandates erfolge, wenn sich der Abgeordnete dabei nicht von seinem Gewissen und seiner politischen Überzeugung leiten lasse, sondern nur zur Vertretung oder zur Durchsetzung der Interessen eines Dritten handele. Die Strafvorschrift der Bestechlichkeit stelle das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines rechtswidrigen Vorteils als Gegenleistung für eine konkrete Handlung in Ausübung eines Mandats in einer Volksvertretung oder einem Gesetzgebungsorgan unter Strafe.

Wie die Grünen erläutern, fordern das Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates gegen Korruption die Unterzeichnerstaaten auf, die Bestechung und die Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Dadurch werde die Bekämpfung der Korruption geschwächt und das Ansehen Deutschland in der Welt beschädigt.

Ein weiterer Gesetzentwurf der Grünen (17/5932) behandelt die Ratifikation des Abkommen des Vereinten Nationen gegen die weltweite Bekämpfung der Korruption. Das Übereinkommen habe die Förderung und Verstärkung von Maßnahmen zur effizienteren und wirksamen Verhütung von Korruption zum Ziel, heißt es im Gesetzentwurf. Ein wichtiges Element sei die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern. Nach Angaben der Grünen hätten 151 Staaten das Abkommen bereits ratifiziert. Nicht ratifiziert hätten neben der Bundesrepublik lediglich Syrien, Saudi-Arabien, der Sudan und Myanmar.

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