Regierung verweist auf finanzielle Verantwortung der Länder bei Reform der Sicherungsverwahrung

Rechtsausschuss - 25.05.2011

Berlin: (hib/BOB) Die Länder sind nach Ansicht der Bundesregierung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zuständig und müssen dafür entsprechende finanzielle Mittel aufbringen. Insbesondere müssen sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Anfang des Monats umsetzen, das ein Abstandgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung verlangt. Dies machte die Bundesregierung am Mittwochmorgen im Rechtsausschuss klar. Der Bund werde ein entsprechendes Rahmengesetz vorlegen und sei ansonsten bereit, entsprechende Hilfe anzubieten. Ende August werde der Bund seine Vorschläge machen, wie ein Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung aussehen könnte. Die Regierung verwies in Übrigen auf die seit 1. Januar 2011 im Kraft getretene Reform, die wesentliche Gründe für die Kritik des Verfassungsgerichts bereits kassiert habe.

Union und FDP stimmten darin überein, dass Karlsruhe die Reform nicht in Frage gestellt habe. Die Union hob hervor, dies gelte insbesondere für das sogenannte Therapie- und Unterbringungsgesetz. Die Liberalen bezeichneten die Reform ebenfalls als gelungen. Ihr Sprecher übte Kritik am Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe habe das Konzept der Sicherungsverwahrung nicht in Frage gestellt. Es ginge nicht an, dass solche Abgeordneten, die darauf hinwiesen, in der Öffentlichkeit am Pranger stünden. Die SPD erkundigte sich danach, was mit jenen Personen geschehen solle, die ihre Strafe plus Sicherungsverwahrung voll verbüßt hätten. Die Sozialdemokraten sprachen von 109 Fällen. Laut Regierung ist es die Sache der Gerichte, darüber zu entscheiden. Die Grünen plädierten für finanzielle Hilfe an die Länder. Anders sei der Vollzug der Sicherungsverwahrung nicht zu bewältigen.

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