Bundesregierung: Bundeswehr-Werbung bei Jugendveranstaltung ist legitim

Verteidigung/Antwort - 19.05.2011

Berlin: (hib/AHA) Die Werbung der Bundeswehr bei einem bundesweiten Hallenfußballturnier für Jugendliche ist nach Ansicht der Bundesregierung weder einseitig noch verstößt sie gegen die Kinderrechte. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5418) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5143). Die Gesamtkosten für ”personalwerbliche Bemühungen“ in den Jahren 2010/ 2011 bei dem Turnier ”Schul Liga“ würden sich auf 241.569 Euro belaufen, erläuterte die Regierung.

Ziel der Werbemaßnahmen, wie zum Beispiel Wehrdienstberater vor Ort, Werbung und redaktionelle Beiträge im ”Schul Liga“-Magazin sowie dem Onlineauftritt sei es, bei den insgesamt 6.000 beteiligten Jugendliche auf die Bundeswehr aufmerksam zu machen und ”ein grundsätzliches Interesse am Dienst in den Streitkräften zu wecken“. Die Frage, inwiefern die Militärreklame eine Ausnutzung der Sportbegeisterung von Jugendlichen darstellt und gegen den Sinn von Kinderrechtsvorschriften verstößt, stelle sich der Bundesregierung zufolge nicht, da ”nach geltendem Recht der freiwillige Dienst in den Streitkräften ab der Vollendung des 17.Lebensjahres möglich ist“.

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