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Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - 31.05.2011
Berlin: (hib/HLE) Um den Verbraucherschutz in der Telekommunikation geht es bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch, den 8. Juni. Von 11.00 bis 13.30 Uhr sollen zwölf Sachverständige im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes (17/5707) zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen Stellung nehmen. Darin geht es unter anderem um Änderungen von Vorschriften zur so genannten Warteschleifenproblematik, ”um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird“, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt. Bei einem Anbieterwechsel mit Übertragung der Rufnummer soll vorgeschrieben werden, dass die Unterbrechung des Anschlusses aufgrund des technischen Umstellungsprozesses nicht länger als einen Kalendertag dauern darf.Als Sachverständige sind Vertreter der Deutschen Telekom AG, des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der Verbraucherzentrale Bundesverband, des Deutschen Städte- und Gemeindetages, von BITKOM, der Gewerkschaft Verdi und der Initiative ”geteilt.de“ eingeladen. Außerdem werden Professor Christian Koenig (Universität Bonn), Professor Bernd Holznagel (Universität Münster) und Dominik Boecker, Fachanwalt für Informationstechnologie, gehört.
Zudem geht es in der Anhörung um mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So fordern die SPD-Fraktion (17/5367), die Fraktion Die Linke (17/4843) und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3688) jeweils die Sicherung der Netzneutralität. Die SPD-Fraktion setzt sich außerdem in einem weiteren Antrag (17/5902) für eine flächendeckende Breitband-Grundversorgung ein. Und die Linksfraktion strebt mit einem Antrag (17/5376) an, den Telekommunikationsmarkt verbrauchergerecht zu regulieren
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