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Verkehr und Bau/Antwort - 30.05.2011
Berlin: (hib/AHA) Die Gewährleistung der Sicherheit an Baustellen im Eisenbahnbetrieb sowie die Auswahl geeigneten Personals liegen ”in der Verantwortung der Eisenbahnunternehmen“. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5867) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5597). Das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) auf Basis der EU-Richtlinie 2004/49/EG, das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) sowie die Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung (EBO) würden Rahmenbedingungen schaffen. Aufgabe der am Bau beteiligten Unternehmen sei es, ”Einweisungen in die Örtlichkeit und eine Unterrichtung über das Vorhandensein entsprechender Regelungen“ vorzunehmen. Diese Maßnahmen seien der Regierung zufolge ”zielführend und ausreichend“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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