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Bildung und Forschung/Antwort - 30.05.2011
Berlin: (hib/TYH) Eine EU-Verordnung, nach der technisch hergestellte Nanomaterialien in Lebensmitteln gekennzeichnet werden sollen, wird derzeit in zweiter Lesung beraten. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5643) mit. Nach der vorgesehenen Vorschrift müsse die Bezeichnung einer solchen Zutat um das in Klammern gesetzte Wort ”Nano“ im Zutatenverzeichnis ergänzt werden.Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, werden Nanomaterialien als Chemikalien behandelt und unterliegen als solche den europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen. Die Risiko- und Gefahrenbewertung erfolge ebenfalls auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Verfahren. Aus Sicht des Arbeitsschutzes seien Nanomaterialien in der Form von Stäuben maßgeblich in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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